Referendumsauflage I. Nachtrag zum Parkierungsreglement

16. September 2011
Am 1. November 2008 wurde in Altstätten die gebührenpflichtige Parkierung eingeführt. Im Februar und März 2011 wurde eine Vernehmlassung über verschiedene Änderungen zur Optimierung der Parkplatzbewirtschaftung durchgeführt. Gestützt auf die eingegangenen Stellungnahmen hat der Stadtrat den I. Nachtrag zum Parkierungsreglement genehmigt. Das fakultative Referendum wird vom 20. September 2011 bis 18. November 2011 durchgeführt.
Am 1. November 2008 wurde in Altstätten die gebührenpflichtige Parkierung eingeführt. Nach deren Einführung wurde gegenüber der Bürgerschaft kommuniziert, dass nach einer Einführungsphase von mindestens einem Jahr Anpassungen geprüft werden. Während der nun über zweijährigen Betriebszeit konnten die Stadt Altstätten und die Kantonspolizei (Kontrollorgan) wichtige Erfahrungen sammeln. Dabei wurde festgestellt, dass zur Optimierung verschiedene Massnahmen sinnvoll und auch notwendig sind. Der Stadtrat hat deshalb verschiedene Optimierungsmassnahmen vorgeschlagen.

Vernehmlassung
Über die geplanten Änderungen ist bis Mitte März 2011 eine Vernehmlassung durchgeführt worden. Die Ortsparteien, die Organisationen IGEA und GIVA, die Schule Altstätten, die Stadtpolizei und weitere interessierte Kreise sowie Einwohnerinnen und Einwohner von Altstätten konnten ihre Stellungnahme abgeben. Es sind total 19 Stellungnahmen eingegangen.

Im Zentrum der eingegangenen Stellungnahmen stand die vorgesehene Bewirtschaftung des Bahnhofareals, weshalb der Stadtrat diese Optimierungsmassnahme nochmals intensiv geprüft und behandelt hat. Dass das Bahnhofareal aufgrund der Erfahrungen aus den letzten Jahren künftig bewirtschaftet werden soll, wurde grossmehrheitlich befürwortet. Bemängelt wurde die Höhe der vorgesehenen Gebühren. Aufgrund dessen hat der Stadtrat beschlossen, kundenfreundliche Anpassungen vorzunehmen und eine neue Parkzone „Bahnhofareal“ zu schaffen.

I. Nachtrag zum Parkierungsreglement
Die geplanten Optimierungsmassnahmen, vor allem die Schaffung der neuen Parkzone „Bahnhofareal“, haben auch Auswirkungen auf das gültige Parkierungsreglement vom 1. Mai 2006. So wird unter anderem das Parkierungsreglement dahingehend ergänzt, dass in der Parkzone Bahnhofareal von Montag bis Sonntag für die Benützung der Parkplätze eine Gebührenpflicht besteht.

Aufgrund der positiven Erfahrungen im Zentrum von Altstätten erscheint es dem Stadtrat wichtig, die Parkplatzbewirtschaftung auch auf dem Bahnhofareal einzuführen, damit genügend freie Parkplätze für die Bahnkunden vorhanden sind und damit die Benützung des öffentlichen Verkehrs unterstützt und gefördert wird.

Parkzonenplan
Der Plan „Parkplatzbewirtschaftung zur Ausscheidung der Parkzonen“ ist als Anhang 1 zum Parkierungsreglement integrierender Bestandteil des Reglements. Der vom Stadtrat beschlossene I. Nachtrag zum Parkierungsreglement hat auch Auswirkungen auf den Parkzonenplan. Der Parkzonenplan musste ebenfalls angepasst werden.

Referendumsauflage
Der vom Stadtrat Altstätten genehmigte I. Nachtrag zum Parkierungsreglement mit dem integrierenden Parkzonenplan untersteht dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum wird in der Zeit vom 20. September 2011 bis 18. November 2011 durchgeführt. Die Referendumsauflage erfolgt bei der Bauverwaltung, Rathaus Altstätten, Planauflageraum, 3. Stock.