Schneeräumung
Im Sinne des Strassengesetzes kann Privateigentum bei grossem Schneefall zur Schneeräumung beansprucht werden. Hingegen ist es aus Sicherheitsgründen nicht gestattet, Schnee von Vorplätzen etc. auf öffentliche Strassen, Wege und Plätze zu schaffen. Zusätzlich wird die Bevölkerung ersucht, keinen Schnee um Hydranten herum zu deponieren, damit die Hydranten jederzeit gut zugänglich sind.
Die Gemeinden des Oberen Rheintals lehnen die Haftung für allfällige Schäden an Fahrzeugen ab, die aus Nichtbefolgen dieser Anweisung resultieren. Fahrzeuge, die die Schneeräumung hemmen, können auf Kosten der Halter durch die Organe der Polizei abgeschleppt oder verstellt werden.
Der Stadtrat Altstätten und die Gemeinderäte Eichberg, Marbach, Oberriet, Rebstein und Rüthi danken für das Verständnis.