10. September 2015
Der Stadtrat hat den Strompreis für das kommende Jahr festgelegt.
Strompreis 2016
Der Strompreis für das Lieferjahr 2016 kann für alle Kunden der Technischen Betriebe Altstätten gesenkt werden. Der Gesamtpreis setzt sich aus den drei Komponenten Netznutzung, Energie und Abgaben zusammen. Der Tarif für die Netznutzung bleibt gleich wie im Lieferjahr 2015. Der Tarif für die Energie kann dank tieferer Einkaufspreise, je nach Kundengruppe, um rund 10 bis 24 Prozent gesenkt werden. Trotz Erhöhung der vom Bund erhobenen kostendeckenden Einspeisevergütung zur Förderung der erneuerbaren Energien (KEV) von 1 auf 1,2 Rappen pro Kilowattstunde resultiert damit für alle Kunden eine Reduktion im Gesamtpreis zwischen rund 3 bis 13 Prozent.

Der Stadtrat hat beschlossen, dass für alle Privatkunden Herkunftsnachweise gekauft werden damit der Strom eine höhere ökologische Qualität hat. Für diese Kunden besteht der Standardstrom seit dem Lieferjahr 2015 zu 100% aus erneuerbarer Energie – produziert in Schweizer Wasserkraftwerken sowie aus KEV-geförderten Anlagen. Die Stromtarife 2016 stehen seit Ende August auf der Homepage www.altstaetten.ch (Dienstleistungen Stadt / Abteilungen / Technische Betriebe - Elektrizitätswerk) zum Download zur Verfügung. Auf der Homepage der Elcom unter www.strompreis.elcom.admin.ch sind die Strompreise sämtlicher Stromversorger der Schweiz publiziert, ebenso lassen sich Preisberechnungen und Vergleiche für verschiedene Typen von Haushalten und Stromverbrauchern erstellen.

Tiefere Preise für Photovoltaikanlagen
Die Rücklieferung von Elektrizität aus erneuerbarer Energie, primär aus Photovoltaikanlagen, nimmt laufend zu. Derzeit sind rund 180 Photovoltaikanlagen in Altstätten in Betrieb. Die Technischen Betriebe haben bisher für nicht KEV-geförderte Anlagen mit einer Leistung kleiner 30 Kilovoltampere einen Rücklieferpreis von 15 Rappen und für Anlagen grösser 30 Kilovoltampere einen Rücklieferpreis von 10 Rappen pro Kilowattstunde bezahlt. Für neu erstellte Anlagen wird durch die Produzenten immer häufiger die KEV-Einmalvergütung gewählt, die rund ein Drittel der Investitionskosten finanziert. Anschliessend treten die Anlagen nicht in den KEV über, sondern das örtliche Elektrizitätswerk vergütet die rückgelieferte Elektrizität „ein Leben lang“ zum Rückliefertarif. Das gesetzliche Minimum entspricht dabei dem Energiepreis für einen Haushaltskunden mit dem Normprofil H4 minus 8 Prozent. Bei den Technischen Betrieben Altstätten entspricht das ab dem 1. Januar 2016 rund 6 Rappen pro Kilowattstunde. Damit der Rücklieferpreis nicht jedes Jahr angepasst werden muss, hat der Stadtrat den Rücklieferpreis ab 1. Januar 2016 auf 6,5 Rappen pro Kilowattstunde festgelegt.

Wasserpreis
Wie bereits vor einem Jahr mitgeteilt wurde, gilt seit dem 1. Januar 2015 ein neuer Wasserpreis von 1,60 Franken pro Kubikmeter. Gemäss Preisüberwachungsgesetz hat der Stadtrat den Preisüberwacher rechtzeitig informiert. In seiner Stellungnahme empfiehlt der Preisüberwacher lediglich eine Erhöhung auf 1,45 Franken. Der Stadtrat ist der Empfehlung des Preisüberwachers aus berechtigten Gründen nicht gefolgt, insbesondere um für die erforderlichen Investitionen weiterhin einen hohen Eigenfinanzierungsgrad zu erreichen. Gemäss Preisüberwachungsgesetz wird die Empfehlung des Preisüberwachers sowie die Stellungnahme des Stadtrates auf der Homepage der Stadt Altstätten www.altstaetten.ch/Neuigkeiten publiziert.

Zugehörige Objekte

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