Reglement Gemeinschaftsantenne - Anpassung

24. September 2015
Das Reglement der Gemeinschaftsantenne wird formal an die Gemeindeordnung und das Gemeindegesetz angepasst. Der einmalige Anschlussbeitrag für Liegenschaften in der Bauzone wird aufgehoben.
Im bestehenden Reglement Gemeinschaftsantenne R-09 der Stadt Altstätten müssen einzelne Artikel der Form halber an die Gemeindeordnung und das Gemeindegesetz angepasst werden. So darf beispielsweise der Begriff „Spezialfinanzierung“ nicht mehr verwendet werden, da die Technischen Betriebe eine eigenständige Verwaltungs- und Bestandesrechnung gemäss Verordnung über den Finanzhaushalt führen.

Eine wesentliche Änderung zu Gunsten der Kundinnen und Kunden bildet die Aufhebung des einmaligen Anschlussbeitrages für Liegenschaften in der Bauzone.

Die erste Reglementsanpassung wurde durch den Stadtrat am 21. September 2015 erlassen und untersteht dem fakultativen Referendum. Es liegt vom 28. September bis 6. November 2015 in der Stadtverwaltung Altstätten öffentlich auf.