Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland

19. November 2009
Der Stadtrat Altstätten unterstützt die Politik der Regierung des Kantons St. Gallen und die Investitionsplanung für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland.
Die SVP-Fraktion des Kantons St. Gallen reichte im September 2009 ein Postulat mit dem Titel: „Rechtzeitige Spital-Neubauplanung im Rheintal ein. Die Regierung soll beauftragt werden, neben den Erweiterungsplanungen in Altstätten und Grabs auch eine Spital-Neubauplanung im Rheintal in Angriff zu nehmen. Dieser Neubau soll die Erweiterungen von Altstätten und Grabs kompensieren.“

Die Spitalverbunde haben seit den Beschlüssen von Regierung und Kantonsrat zu Quadriga II umfangreiche Massnahmen betreffend Leistungskonzentrationen und Bildung von Netzwerken ergriffen. Neben der Schliessung von Abteilungen für Gynäkologie und Geburtshilfe und der Einschränkung von Operationszeiten wurden in den Spitalregionen verschiedene Dienstleistungen oder Funktionen, die bisher an jedem Spitalstandort erbracht wurden, für die ganze Spitalregion zusammengefasst. Für die Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland heisst das konkret, dass es nur noch eine zentrale Einkaufsorganisation, eine Abteilung für Finanz- und Rechnungswesen, eine Apotheke, einen Chefarzt Anästhesie, einen Chefarzt Radiologie und eine Pflegedienstleitung für alle drei Spitäler gibt. Für die Spitäler Altstätten und Grabs ist zudem ein Chefarzt für Chirurgie-Orthopädie verantwortlich. Am Spital Grabs wurden ein Schwerpunkt Radiologie mit einem Magnetresonanztomografen (MRI) und ein Brustzentrum für die ganze Spitalregion Rheintal Werdenberg Sarganserland realisiert. Das Spital Altstätten verfügt über einen Schwerpunkt Akutgeriatrie und das Spital Walenstadt über einen Schwerpunkt Intensivmedizin und Dialyse. Es wurden aber auch Netzwerke über sämtliche Spitalverbunde realisiert. Mit den realisierten Massnahmen wurde bereits ein erhebliches Sparpotenzial erschlossen.

Eine Auswertung der Bruttokosten2 der Krankenversicherer im Bereich der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) zeigt, dass diese Strategie aus Sicht der Kostenentwicklung offensichtlich erfolgreich war. Der Kanton St.Gallen belegt im Jahr 2008 nicht nur bei den ambulanten und stationären Spitalbehandlungskosten einen Spitzenplatz (ambulant: zweitgünstigster Kanton / stationär: siebtgünstigster Kanton, obwohl im Kanton St.Gallen das grösste nichtuniversitäre Zentrumsspital der Schweiz betrieben wird), das Kostenwachstum war in diesen Bereichen in den letzten Jahren auch deutlich flacher verlaufen als im gesamtschweizerischen Durchschnitt.

Die gewählte Strategie keine Spitäler zu schliessen und Einsparungen über Leistungskonzentrationen und Spezialisierungen zu erzielen, geniesst bei der Bevölkerung hohes Vertrauen und sollte nicht mit einer Neubauplanung und der damit verbundenen Aufhebung von zwei Spitalstandorten leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden.

Die Kosten für die Erneuerung des Spitals Altstätten belaufen sich gemäss Projektwettbewerb auf rund 90 Mio. Franken und für die Erneuerung des Spitals Grabs auf rund 110 Mio. Franken zusammen auf rund 200 Mio. Franken. Die Spitäler Altstätten und Grabs betrieben im Jahr 2008 zusammen rund 200 Betten. Ein Spitalneubau im Rheintal müsste ebenfalls rund 200 Betten umfassen, um das bestehende Angebot und die Leistungsfähigkeit der bisherigen Spitäler weiterhin zu garantieren. Werden das Zuger Kantonsspital oder Schätzwerte zu Spitalbauvorhaben anderer Kantone herangezogen, würde ein Spitalneubau mit rund 200 Betten unter Einschluss von Parkplätzen rund 208 Mio. Franken kosten.

Bei einem Spitalneubau im Rheintal müssten für den Landkauf je nach Standort und Grösse der Parzelle mehrere Millionen aufgewendet werden. Umgekehrt könnten die Grundstücke der Spitäler Altstätten und Grabs veräussert werden. Ob dies einen Rückbau der Spitalbauten notwendig machen würde, ist offen. Das gesamte Investitionsvolumen würde sich dennoch erhöhen und läge über den für die Sanierung und Erweiterung der Spitäler Altstätten und Grabs vorgesehenen Kosten von rund 200 Mio. Franken.

Das Baudepartement hat im Jahr 2009 für die Spitäler Altstätten und Grabs je einen Projektwettbewerb durchgeführt. Vorangegangen sind die Erarbeitung von Machbarkeitsstudien und die Erarbeitung von detaillierten Raumprogrammen als Grundlage für die Projektwettbewerbe. Die Regierung hat im Fall von Altstätten am 1. September 2009 und im Fall von Grabs am 6. Oktober 2009 vom Bericht des Preisgerichtes Kenntnis genommen.

Die Investitionskosten für die Spitäler Grabs und Altstätten basieren auf den durchgeführten Projektwettbewerben. Bauprojekte mit genaueren Kostenberechnungen liegen noch nicht vor. Das übrige Zahlenmaterial basiert auf Angaben anderer Spitäler oder auf durchschnittlichen Planungsrichtwerten bzw. Annahmen. Dies gilt insbesondere für die Angaben zu den Kosten eines allfälligen Spitalneubaus. Im Rahmen der Detailprojektierungen können sich grössere Abweichungen aufgrund der definitiven Raumprogramme, bautechnischer Vorgaben und Standards sowie standortspezifischer Aufwendungen ergeben.

Gestützt auf den vorliegenden Planungsstand könnte nun für die Spitäler Altstätten und Grabs Baubotschaften erarbeitet werden. Wenn nun eine Spitalneubauplanung zwischen Altstätten und Grabs in Angriff genommen werden müsste, würde dies gemäss Erfahrungswert ebenfalls rund 4 Jahre dauern, bis ein Projektwettbewerb durchgeführt worden wäre und ein Preisgericht einen Abschlussbericht verfasst hätte. Dies hätte eine Verzögerung der dringend notwendigen Bauvorhaben der Spitäler Altstätten und Grabs um rund 4 Jahre zur Folge. Ein solches Projekt würde erneut über 1'000 Arbeitsstunden in Anspruch nehmen und wäre mit entsprechenden Kosten für die Erarbeitung einer Machbarkeitsstudie und für die Durchführung eines Projektwettbewerbes verbunden. Ein Projektwettbewerb für einen Spitalneubau im Rheintal kann zudem nur durchgeführt werden, wenn die Bauparzelle, auf der ein Spitalneubau realisiert werden könnte, bekannt ist und ein Erwerb auch in Frage käme. Dies setzt zeitintensive Abklärungen voraus.

Die Regierung des Kantons St. Gallen sieht deshalb keinen Handlungsbedarf, von der gewählten und bewährten Strategie abzuweichen. Diese Meinung wird auch vom Stadtrat Altstätten für die Investitionen der gesamten Spitalregion Rheintal entschieden vertreten. Eine Verzögerung der dringenden Sanierungsmassnahmen kann nicht mehr hingenommen werden. Der heutige Zustand der Spitäler Grabs und Altstätten verlangt Investitionen. Im Interesse des Personals und der Patienten besteht ein dringender Handlungsbedarf.