25. November 2009
Das Departement des Innern des Kantons St. Gallen hat mit Entscheid vom 6. November 2009 die Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerversammlung vom 11. Mai 2009 betr. der Infrastrukturanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus abgewiesen. Gegen diesen Entscheid wurde nun beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde erhoben.
Zwei Stimmberechtigte der Stadt Altstätten erhoben gegen den Beschluss der Bürgerversammlung vom 11. Mai 2009 in Bezug auf die Verkehrserschliessung und die Infrastrukturanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit.

Die Beschwerde wurde vom Departement des Innern des Kantons St. Gallen abgewiesen.

Gegen diesen Entscheid wurde nun das Rechtsmittel ergriffen und beim Verwaltungsgericht des Kantons St. Gallen Beschwerde erhoben.

Dies verzögert die Bauarbeiten für die Infrastrukturanlagen wie Strassenprojekt Kanton, Strassenprojekt Stadt Altstätten und Werkleitungen um mindestens sechs Monate. Da für den Beginn des Hochbauprojektes die Infrastrukturbauten erstellt sein müssen, verzögert sich ebenfalls der mögliche Baubeginn für das Hochbauprojekt.

Die Stadt Altstätten bearbeitet trotzdem das Projekt weiter. Auch die Verhandlungen der Stadt mit der AXA Leben AG für das Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus werden gezielt weitergeführt.