26. März 2010
Die Stadt Altstätten und ihr Partner, die AXA Leben AG, Winterthur, arbeiten weiterhin gezielt am Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus. Mit den Bauarbeiten der Infrastrukturanlagen soll Mitte August 2010 begonnen werden. Vorbehalten bleibt der Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons St. Gallen. Zur Zeit werden die Baukosten für die Zentrumsüberbauung und das Projekt Rathaus erhoben und das Projekt optimiert.
Im Bereich Rorschacherstrasse / Churerstrasse, bestehend aus den Teilgebieten Freihof, Rathaus und Müller, plant die Stadt Altstätten zusammen mit Partnern eine Verbesserung der Verkehrssituation, eine neue Verkehrsführung, den Bau von Infrastrukturanlagen und ein neues Zentrum für Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Wohnen und Parkieren.

Verkehrsführung, Verkehrserschliessung, Infrastrukturanlagen

Im Juni 2006 präsentierte der Stadtrat der Bevölkerung zur Verkehrsführung in der Altstadt einen Vernehmlassungsbericht mit verschiedenen Optionen. Nach Auswertung der Vernehmlassung erarbeitete der Stadtrat in intensiver Zusammenarbeit mit dem Kanton die Grundlagen für die Verkehrsführung, die Verkehrserschliessung der Teilgebiete Müller und Freihof sowie den Bau der Infrastrukturanlagen.

Das neue Verkehrskonzept und das Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus sind aufeinander abgestimmt. Das Verkehrskonzept muss auch realisiert werden, wenn das Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus nicht umgesetzt werden könnte, da sonst weder der Verkehrsfluss noch die Verkehrssicherheit der Verkehrsteilnehmenden gewährleistet werden könnten. Schon heute kann der Verkehr über die Churerstrasse nur fliessen, wenn die Verkehrsregeln nicht beachtet werden (Busse, Schwerverkehr).

Damit die neue Verkehrsführung Altstadt umgesetzt und die Teilgebiete sinnvoll überbaut werden können, sind Anpassungen und ein teilweiser Ersatz der bestehenden Infrastrukturanlagen dringend notwendig. Dies unabhängig davon, wie die Grundstücke überbaut werden. Mit der Verkehrserschliessung, der Verkehrsführung und den Infrastrukturanlagen wird kein Präjudiz für den Rathausneubau geschaffen.

Die Bürgerversammlung vom 11. März 2009 genehmigte mit grossem Mehr den Nettokredit von 1,937 Millionen Franken für den Bau der Infrastrukturanlagen. Zwei Stimmberechtigte erhoben gegen den Entscheid beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde wegen Rechtswidrigkeit. Sie beantragten, den Beschluss der Bürgerversammlung aufzuheben, da er die Grundsätze der Einheit der Materie verletze und die Kreditsumme falsch berechnet worden sein soll. Das Departement lehnte die Abstimmungsbeschwerde am 6. November 2009 ab. Dieser Entscheid wurde durch die zwei Stimmberechtigten nicht akzeptiert. Sie reichten Ende November 2009 beim Verwaltungsgericht des Kantons St.Gallen Beschwerde ein. Die Stadt Altstätten hat im Januar 2010 dem Verwaltungsgericht eine Vernehmlassung unterbreitet.

Ursprünglich war vorgesehen, Mitte August 2009 mit den Bauarbeiten der Infrastrukturanlagen zu beginnen. Dies wurde durch die Abstimmungsbeschwerde verhindert. Der Baubeginn ist neu auf Mitte August 2010 geplant. Vorbehalten bleibt der Entscheid des Verwaltungsgerichts. Er wird im Sommer 2010 erwartet.
Mit dem Bau der Infrastrukturanlagen werden die prekäre Verkehrssituation an der Churerstrasse und die Parkplatzprobleme Altstadt gelöst, die Verkehrsführung Altstadt optimiert, die RTB Bushaltestelle Rathaus und Trogenerstrasse mit dem Bau eines zentralen Bushofs verlegt und die Infrastruktur gezielt und intensiv weiterentwickelt.

Die Realisierung dieses eigenständigen Projekts ist dringend notwendig und präjudiziert die Überbauung der Teilgebiete Freihof, Rathaus und Müller in keiner Weise.

Rathausneubau

Mit dem geplanten Rathausneubau beabsichtigt der Stadtrat, die Kundenfreundlichkeit und die heutigen prekären Raumverhältnisse zu verbessern, ein bürgerfreundliches Dienstleistungszentrum mit Teambüros zu bauen sowie die Altstadt mit einem neuen, grossen Rathausplatz / Kirchplatz als Begegnungszone aufzuwerten.

Das Vorprojekt für den Rathausneubau ist erarbeitet worden. Zurzeit werden die Baukosten erhoben und das Projekt optimiert. Anschliessend verhandelt die Stadt mit ihrem Partner über eine Grundsatzvereinbarung mit verbindlichen Kosten und denkbaren Optionen. Nach Abschluss der Verhandlungen mit dem Partner unterbreitet der Stadtrat der Bevölkerung einen Vernehmlassungsbericht über die verschiedenen denkbaren Optionen, die Kosten und die Auswirkung der Investitionen auf den Steuerfuss.

Nach Auswertung der Vernehmlassung erfolgt der Grundsatzentscheid durch den Stadtrat über das weitere Vorgehen. Über den Verkauf der Grundstücke an den Investor und den Baukredit entscheiden die Stimmberechtigten der Stadt Altstätten an der Urne.

Zentrumsüberbauung

Als weiteres selbständiges Projekt hat die Stadt in den letzten Jahren, parallel zu den Infrastrukturanlagen und dem Rathausneubau, die Zentrumsüberbauung der Teilgebiete Freihof und Müller weiterentwickelt. Lanciert wurde die Idee vom Stadtrat im Jahr 2004. Die Zentrumsüberbauung vereint Einkaufen, Gastronomie, Dienstleistungen, Wohnen und Parkieren. Sie dient zur Revitalisierung und Aktivierung der Altstadt, setzt die Vorwärtsstrategie des Stadtrats um, verbessert die Chancen von Altstätten als Einkaufszentrum, steigert die Attraktivität von Altstätten als Einkaufsort und schafft attraktive Zugänge zur Altstadt.

Auch für die Zentrumsüberbauung ist ein Vorprojekt erarbeitet worden. Zurzeit werden für dieses Projekt die Baukosten erhoben und das Projekt optimiert.

Das Entwicklungspotential der Teilgebiete Freihof und Müller wird zugunsten von Altstätten genutzt einer zukunftsgerichteten und städtebaulich vorzüglichen Lösung zugeführt.

Es ist geplant, dass die AXA Leben AG, Winterthur, die Zentrumsüberbauung realisiert. Die Stadt ist mit dem Investor in intensiven Gesprächen.
Freihof-Rathaus
Zurzeit werden die Baukosten für die Zentrumsüberbauung und das Projekt Rathaus erhoben und das Projekt optimiert.