Polizeireglement
Ausgangslage
Sowohl der Kanton als auch die Gemeinden und Städte haben Aufgaben im Dienst der öffentlichen Sicherheit und Ordnung zu erfüllen. Das kantonale Polizeigesetz weist den Gemeinden und Städten verschiedene Aufgaben zu. Zu den gemeindepolizeilichen Aufgaben zählen die Ausübung der Sicherheitspolizei, die Überwachung des ruhenden Verkehrs, polizeiliche Ermittlungen bei Übertretungen, die mit Bussenerhebung auf der Stelle geahndet werden, und die Ausführung von Aufträgen für die Verwaltungsorgane der Gemeinde. Zweck des neu erarbeiteten Polizeireglements ist es, die im übergeordneten Recht nicht geregelten, aber auf Grund der besonderen örtlichen Verhältnisse regelungsbedürftigen Sachverhalte tatbestandsmässig zu erfassen.
Bedürfnis und Notwendigkeit
Die Stadt Altstätten verfügt zurzeit über kein Polizeireglement. Der Erlass eines Polizeireglements mit klaren und griffigen Bestimmungen über die Sicherheitsorgane, den Schutz vor vermeidbarem Lärm, den Schutz von Bauten, Anlagen und Plätzen vor Verunreinigungen, die Regelung der Benützung von Strassen und öffentlichen Plätzen, der Schutz der öffentlichen Sittlichkeit, der Schutz von Personen sowie der öffentlichen Ruhe und Ordnung, die Videoüberwachung im öffentlichen Raum und die Regelung der Meldepflicht ist dringend notwendig. Der Stadtpolizist, die Sicherheitskräfte, die Untersuchungsorgane sowie die Stadtverwaltung erhalten mit dem Polizeireglement eine gesetzliche Grundlage, die sie bei ihrer Arbeit unterstützt. Ohne diese Rechtsbasis wird ihre Arbeit erschwert.
Vernehmlassung
Im Sinn der Mitwirkung wurde im Frühling 2010 bei der Bevölkerung über das neue Polizeireglement eine Vernehmlassung durchgeführt. Die Schulen, die Parteien sowie sämtliche Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Altstätten wurden eingeladen, ihre Stellungnahme einzureichen. Ebenfalls fand am 12. April 2010 eine Orientierungsversammlung statt. Innert der Vernehmlassungsfrist gingen 96 Stellungnahmen ein. 86 Prozent der eingegangenen Rückmeldungen sind mit dem Erlass eines Polizeireglements einverstanden, was die Notwendigkeit eines Polizeireglements aufzeigt. Der Stadtrat dankt der Bevölkerung, den Parteien und Schulen für die aktive Teilnahme an der Vernehmlassung.
Änderungen nach der Vernehmlassung
Nach Auswertung der Vernehmlassung hat der Stadtrat einige Artikel im Polizeireglement abgeändert. Nebst Änderungen redaktioneller oder rechtlicher Natur hat der Stadtrat gegenüber der Vernehmlassungsversion unter anderem folgende Punkte aufgrund der eingereichten Stellungnahmen berücksichtigt (nicht abschliessend):
- Schutz vor privatem Eigentum;
- Verzicht der Aufgabendelegation und polizeilichen Befugnisse an Privatpersonen;
- Bewilligungspflicht für das Sammeln von Unterschriften mit mehr als drei Personen auf öffentlichem Grund;
- Die Ausgangsregelung im Bereich Jugendschutz wurde von „schulpflichtigen Kindern“ altersmässig auf „unter 12 Jahre“ geändert.
Referendum
Das vom Stadtrat Altstätten am 9. August 2010 genehmigte Polizeireglement untersteht dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum wird in der Zeit vom 20. August 2010 bis 18. Oktober 2010 durchgeführt. Die Referendumsauflage erfolgt bei der Bauverwaltung, Rathaus Altstätten, Planauflageraum, 3. Stock. Das Referendum kommt zustande, wenn 400 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.