Revitalisierung äusserer Seegraben
Bauliche Massnahmen
Die baulichen Massnahmen erfolgen innerhalb den Grundstücksgrenzen des Gewässers. Das kanalartige Gerinne wird zu einem lebendigen und dynamischen Gewässer umgestaltet, welches Lebensraum für Tiere und Pflanzen bietet. Die Hochwassersicherheit bleibt gewährleistet. Stellenweise müssen bei angrenzenden Grundstücken kleinere Terrainanpassungen vorgenommen werden. Die betroffenen Grundeigentümer sind entsprechend informiert worden. Die Kosten werden vom Konsortium Melioration der Rheinebene / Verein Pro Riet getragen. Ebenfalls werden von Stiftungen und aus Wasserbaukrediten des Kantons St. Gallen Beiträge geleistet.
30-tägige Auflagefrist
Das Projekt liegt in der Zeit vom 14. September 2010 bis 13. Oktober 2010 beim Bauamt, 3. Obergeschoss, Rathaus Altstätten, öffentlich auf. Mit den Arbeiten soll im Spätherbst 2010 begonnen werden.