Gestaltungsplan und Teilzonenplan Riet-Schachen

10. September 2010
Die Grundeigentümerin des Grundstückes Nr. 3054, Bären Informatik AG, Altstätten, beabsichtigt, das Grundstück mit rund 100 Wohneinheiten zu überbauen. Um dieses Bauprojekt realisieren zu können, ist sowohl ein Gestaltungsplan als auch ein Teilzonenplan zu erlassen. Der Teilzonenplan und der Gestaltungsplan liegen ab Donnerstag, 16. September 2010, während 30 Tagen im Rathaus Altstätten öffentlich auf.
Die rund 100 Mietwohnungen (3 ½ und 4 ½ Zimmer) sollen im gehobenen Ausbaustandard angeboten werden. Die Parkierung erfolgt in zwei Tiefgaragen. Lediglich für Besucher werden oberirdische Parkplatze erstellt.

Das Baugesetz bestimmt, dass unter anderem Zonen- und Gestaltungspläne unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen sind. Die Anstösser des Gestaltungsplans sind über die öffentliche Auflage informiert worden. Als Anstösser gelten diejenigen Grundeigentümer, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter vom Plangebiet entfernt liegt.

Der Teilzonenplan unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Referendumsverfahren wird erst nach Abschluss eines allfälligen Einspracheverfahrens durchgeführt.

Der Teilzonenplan sowie der Gestaltungsplan liegen vom Donnerstag, 16. September 2010, bis Freitag, 15. Oktober 2010, im Rathaus Altstätten, Planauflageraum Bauamt, 3. Stock, öffentlich auf.