Gestaltungsplan und Teilzonenplan Riet-Schachen
Das Baugesetz bestimmt, dass unter anderem Zonen- und Gestaltungspläne unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen sind. Die Anstösser des Gestaltungsplans sind über die öffentliche Auflage informiert worden. Als Anstösser gelten diejenigen Grundeigentümer, deren Grundstück nicht mehr als 30 Meter vom Plangebiet entfernt liegt.
Der Teilzonenplan unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Referendumsverfahren wird erst nach Abschluss eines allfälligen Einspracheverfahrens durchgeführt.
Der Teilzonenplan sowie der Gestaltungsplan liegen vom Donnerstag, 16. September 2010, bis Freitag, 15. Oktober 2010, im Rathaus Altstätten, Planauflageraum Bauamt, 3. Stock, öffentlich auf.