Befristetes Fahrverbot alte Kesselbachstrasse
Bei der alten Kesselbachstrasse handelt es sich um eine Gemeindestrasse 3. Klasse. Die Strasse dient vorwiegend der Bewirtschaftung der angrenzenden Grundstücke. Dem Begehren um Erlass eines befristeten Verbotes für Motorwagen und Motorräder wurde entsprochen. Der Zubringerdienst bis zur Baustelle sowie für den landwirtschaftlichen Verkehr ist gewährleistet.
Die Strasse wird daher ab sofort bis Mitte Dezember 2010 befristet gesperrt. Die Umleitung ist entsprechend signalisiert.