Die Strassen-/Wegverbindung von der Trogener- zur Spitalstrasse dient primär den Anwohnenden als Zufahrt. Die Strasse ist als Gemeindestrasse 3. Klasse bzw. im Mittelabschnitt als Weg 1. Klasse eingeteilt. Da die Verbindung schmal und steil ist, eignet sie sich nicht für den Durchgangsverkehr. Daher wird ein Verbot für Motorwagen, Motorräder und Motorfahrräder, mit dem Zusatz Zubringerdienst gestattet, erlassen. Zusätzlich wird die Verkehrsmassnahme auf dem Wegabschnitt mit baulichen Massnahmen (demontierbarer Pfahl) unterstützt.
Die Höflistrasse dient als Zufahrt zu den anliegenden Liegenschaften im Gebiet Höfli. Die Strasse endet in einer Sackgasse. Wegen Fehlfahrten und unberechtigter Parkierung im Einlenkerbereich bei der Trogenerstrasse wird ein allgemeines Fahrverbot erlassen. Der Zubringerdienst und der landwirtschaftliche Verkehr sind gestattet.
Die Verkehrsmassnahmen werden öffentlich ausgeschrieben.