Änderung Schutzverordnung
Die Melioration der Rheinebene ist Grundeigentümerin der Zwischendeponie neben dem Kiesfang Widen am Stadtbach. Westlich der Zwischendeponie befindet sich beim ehemaligen Biotop „Bleiche“ eine Baumgruppe, welche in der Schutzverordnung als geschütztes Feld- und Ufergehölz verzeichnet ist. Das Biotop existiert nicht mehr, in den letzten Jahren wurde es zusehends als illegaler Abfallplatz benutzt.
Da die Melioration der Rheinebene dringend auf die Zwischendeponie beim Kiesfang angewiesen ist und die Nutzung möglichst uneingeschränkt sein soll, hat der Stadtrat auf Ersuchen der Melioration der Rheinebene beschlossen, das geschützte Feld- und Ufergehölz aus der Schutzverordnung zu entlassen.
Die Zwischendeponie neben dem Kiesfang Widen am Stadtbach dient auch in Zukunft für die Natur als temporäres Biotop. Wenn möglich soll die Baumgruppe bestehen bleiben.
Im Moment ist keine Unterschutzstellung von Realersatz vorgesehen. Bei der Renaturierung des Stadtbaches, Abschnitt Südumfahrung bis Rietaach, wurde eine ökologische Aufwertung vorgenommen.
Schützenstrasse und Allmendplatz
Beim Bau der Schützenstrasse wurde die Fläche der Hecke und des Feldgehölzes verändert. Im Weiteren ist eine Zufahrt geplant, bei der die Hecke wieder tangiert wird. Es ist vorgesehen, als Realersatz die neu geschaffene Hecke beim Allmendplatz in die Schutzverordnung aufzunehmen.
Auflage
Die Änderung der Schutzverordnung liegt während 30 Tagen, d.h. vom 3. November 2010 bis
2. Dezember 2010, im Rathaus Altstätten, Planauflageraum Bauamt, 3. Stock zur Einsichtnahme öffentlich auf.