Fahrverbote im Gebiet Gehrenmoos-Schachen-Baffles
Die Gründe für den Erlass der Verkehrsmassnahmen sind vielfältig. Teilweise werden die Strassen bei Veranstaltungen unberechtigterweise als „Parkfläche“ benutzt, wobei dadurch den Anwohnenden und den landwirtschaftlichen Bewirtschaftenden die Zufahrt verunmöglicht wird. Zunehmend wird aber auch festgestellt, dass die Strassen als Abkürzungen oder Schleichwege genutzt werden. Es handelt sich vorwiegend um Naturstrassen 3. Klasse, welche der Land- und Forstwirtschaft dienen.
Bei der Befigstrasse, Abschnitt Kesselbach bis Rietstrasse, und der Kesselbachstrasse, Abschnitt Wagner J. AG bis Brücke Kesselbach, sowie der Tiefenackerstrasse, Abschnitt Polypag AG bis Brücke Kesselbach, wird je ein Verbot für Lastwagen mit dem Zusatz „Zubringerdienst gestattet“ erlassen. Alle drei Strassenabschnitte sind Gemeindestrassen 2. Klasse, jedoch nicht für den Schwerverkehr ausgebaut.
Die Kantonspolizei St. Gallen hat die Verkehrsmassnahmen geprüft und erachtet diese als ausgewiesen. Die Ausschreibung erfolgt am 17. Januar 2011 im kantonalen Amtsblatt und in den amtlichen Publikationsorganen der Stadt Altstätten.