7. Februar 2011
Die beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eingereichte Abstimmungsbeschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft Altstätten an der Urne vom 28. November 2010 betreffend „Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Stadtentwicklungsprojekt Freihof-Rathaus“ wurde abgewiesen und die aufschiebende Wirkung entzogen. Mit dem Bau der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen kann begonnen werden.
Mit Eingabe vom 10. Dezember 2010 wurde beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen eine Abstimmungsbeschwerde wegen Rechtswidrigkeit des an der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 gefassten Beschlusses der Bürgerschaft erhoben. Die Beschwerde führende Person beantragte, den Beschluss der Bürgerschaft vom 28. November 2010 durch das Departement des Innern aufzuheben.

Beschwerdegründe
Zur Begründung führte die Beschwerde führende Person zusammengefasst aus, der mit der Urnenabstimmung vom 28. November 2010 gesprochene Nettokredit von 4,576 Mio. Franken enthalte diverse Positionen, welche die durch den Stadtrat vorgesehenen, aber hinsichtlich ihrer Realisierung keinesfalls sicheren Projekte Zentrumsüberbauung und Rathaus beträfen.

Sämtliche Beschwerdepunkte abgewiesen
Am 4. Februar 2011 hat das Departement des Innern des Kantons St. Gallen entschieden, dass die Abstimmungsbeschwerde vom 10. Dezember 2010 abgewiesen wird. Zusammenfassend hat sich nach Ansicht des Departements des Innern ergeben, dass die Anlagekosten für die Infrastruktur- und Verkehrsanlagen des Stadtentwicklungsprojektes Freihof-Rathaus den Stimmberechtigten unabhängig von den gegebenenfalls noch in Zusammenhang mit der Zentrumsüberbauung und dem Rathausneubau anfallenden Kosten zur Abstimmung vorgelegt werden durften. Die Einheit der Materie ist durch die separate Beschlussfassung der Stimmberechtigten nicht verletzt. Die gegen den Beschluss vom 28. November 2010 wegen Rechtswidrigkeit erhobene Abstimmungsbeschwerde wurde abgewiesen.

Aufschiebende Wirkung entzogen
Um schnellstmöglich mit dem Bau der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen beginnen zu können, beantragte die Stadt Altstätten beim Departement des Innern, dass der Abstimmungsbeschwerde die aufschiebende Wirkung entzogen wird. Der Entscheid über die aufschiebende Wirkung erforderte eine Interessenabwägung. Als wichtiger Grund gilt insbesondere das öffentliche Interesse, das den sofortigen Vollzug eines Beschlusses gebietet. Das Departement des Innern hat in seinen Ausführungen anerkannt, dass die Stimmbürgerschaft bereits zum zweiten Mal grossmehrheitlich die Anpassung der Verkehrs- und Infrastrukturanlagen im Zentrum als notwendig und in der vorgeschlagenen Dimension als sinnvoll beurteilte. Die Verzögerung erscheint umso mehr als unverständlich, als die Beschwerde führende Person für die Rüge der verletzten Einheit der Materie bereits vom Verwaltungsgericht im September 2010 eine abschlägige Antwort zur Beschwerde gegen den Beschluss der Bürgerschaft vom Mai 2009 erhalten hat. Dem öffentlichen Interesse an der Vermeidung eines weiteren Projektaufschubs steht kein erkennbarer schützenswertes Interesse der Beschwerde führenden Person entgegen. Um sicherzustellen, dass eine allfällige Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid die Umsetzung des Beschlusses der Bürgerschaft nicht noch weiter verzögert, ist deshalb einer allfälligen Beschwerde gegen den vorliegenden Entscheid die aufschiebende Wirkung zu entziehen. Somit kann mit dem Bau der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen begonnen werden.


Weiterzug an das Verwaltungsgericht möglich
Gegen den Entscheid kann innert vierzehn Tagen seit Eröffnung Beschwerde beim Verwaltungsgericht erhoben werden. Einer allfälligen Beschwerde gegen den Entscheid des Departements des Innern des Kantons St. Gallen wurde die aufschiebende Wirkung entzogen. Damit kann mit den Bauarbeiten trotz einer möglichen Beschwerde beim Verwaltungsgericht begonnen werden.

Baubeginn
Der Stadtrat ist erfreut über den für die Stadt Altstätten positiven Entscheid des Departements des Innern des Kantons St. Gallen. Es ist für Altstätten wichtig, dass mit den Bauarbeiten der Infrastruktur- und Verkehrsanlagen begonnen werden kann, damit sich die Verkehrssituation im Zentrum von Altstätten für alle Verkehrsteilnehmenden bald verbessern wird.