14. Februar 2011
Der Stadtrat hat im Frühling 2008 entschieden, die Richtplanung nach neuzeitlichen Planungsgrundsätzen komplett zu überarbeiten und auf die zukünftigen Bedürfnisse der Stadt auszurichten. Dafür wurde eine Planungskommission eingesetzt. Der überarbeitete Richtplan liegt nun während 30 Tagen öffentlich auf und die Bevölkerung ist eingeladen, während der Bekanntmachungsfrist mitzuwirken.
Der bestehende kommunale Richtplan wurde bereits Anfang der 1990er-Jahre erarbeitet. Der rechtsgültige Zonenplan ist seit 1996 in Kraft und wurde mit diversen Zonenplanänderungen fortwährend ergänzt. Zwischenzeitlich haben sich verschiedene Grundlagen geändert. So hat der Stadtrat im Frühjahr 2008 entschieden, die gültige Richtplanung nach neuzeitlichen Planungsgrundsätzen komplett zu überarbeiten und auf die zukünftigen Bedürfnisse der Stadt auszurichten.

Überarbeitung des Richtplans
Üblicherweise wird die Richtplanung in regelmässigen Abständen überprüft und gegebenenfalls aktualisiert. Für die Überarbeitung des Richtplans wurde eine stadtinterne Planungskommission eingesetzt. Diese wurde vom Raumplanungsbüro Strittmatter Partner AG, St. Gallen, unterstützt. Der Richtplan, bestehend aus den Sachbereichen Siedlung, Natur und Landschaft, Verkehr und Infrastruktur, dient dem Stadtrat als Führungsinstrument für die Entwicklung der Stadt. Der Richtplan koordiniert die Entwicklung der Stadt für einen Zeithorizont von 25 Jahren und wird ungefähr alle 10 bis 15 Jahre einer Totalrevision unterzogen. Dazwischen kann die Richtplanung im Sinne einer rollenden Planung fortlaufend den sich ändernden Verhältnissen angepasst werden.

Richtplan ist behördenverbindlich
Der Richtplan ist ein behördenverbindliches Planungsinstrument. Der Richtplan ist damit das Führungs- und Koordinationsinstrument des Stadtrates und der Verwaltung, hat jedoch direkt keine grundeigentümerverbindliche Wirkung. Die Umsetzung der Richtplanung wir mit anderen Planungsinstrumenten wie beispielsweise Zonenplanung oder Sondernutzungspläne sichergestellt. Ein massgeblicher Teil des Richtplaninhaltes wird überhaupt nicht grundeigentümerverbindlich umgesetzt, sondern weist die Behörde an, im Sinne des Planungsinhaltes tätig zu werden.

Inhalt der kommunalen Richtplanung
Die kommunale Richtplanung setzt sich zusammen aus dem Planungsbericht und den Richtplankarten. Er behandelt die Sachbereiche Siedlung (Nutzung, Schutz und Gestaltung), Natur und Landschaft (Nutzung, Schutz und Gestaltung), Verkehr und Infrastruktur. Die Richtplaninhalte werden, gegliedert in einzelne Sachbereiche, in den Objektblättern festgehalten.

Einzelne Sachbereiche
Für jeden Sachbereich wurden Ziele und Grundsätze festgelegt. Diese sind auf die spezifischen Verhältnisse der Stadt Altstätten ausgelegt. Die Ziele ergänzen die Vorstellungen der Stadt und die allgemein geltenden Ziele und Grundsätze der Raumordnung und des kantonalen Richtplans.

Sachbereich Siedlung
Im Sachbereich Siedlung liegen die Aktivierung von geeignetem Bauland für den kurz- bis mittelfristigen Bedarf und die Festlegung von neuen, auch längerfristigen Reserveflächen im Vordergrund. Der Richtplan bezeichnet neben neuen Entwicklungsgebieten auch Entwicklungsschwerpunkte im bestehenden Siedlungsgebiet. Dabei wird insbesondere auf die Verdichtung nach innen geachtet; gegen aussen wird die Entwicklung mit einer Siedlungsbegrenzungslinie eingegrenzt. Dabei ist zu berücksichtigen, dass in Altstätten die Kapazitätsgrenzen für Wohnbaulandeinzonungen erschöpft sind. Dies bedeutet, dass der Stadtrat auf Grund der kantonalen Vorgaben zurzeit keine neuen Wohngebiete einzonen kann, da die Reserven für die erwartete Entwicklung ausreichend sind.

Sachbereich Natur und Landschaft
Der Sachbereich Natur und Landschaft ist die direkte Grundlage für den Zonenplan ausserhalb des Siedlungsgebietes. Er macht Aussagen zur Art der vorgesehenen Nutzung in der Landschaft. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei der Schutz und Erhalt von charakteristischen und aus geschichtlicher oder gestalterischer Sicht wichtigen Objekte und Gebiete. Im Bericht Schutz werden nutzungsüberlagernde Aussagen getroffen. Diese bilden die Grundlage der kommunalen Schutzverordnung.

Sachbereich Verkehr und Infrastruktur
Der Sachbereich Verkehr und Infrastruktur beschäftigt sich mit der Sicherung der Erschliessung innerhalb der Stadt und deren Anbindung an das übergeordnete Netz für alle Verkehrsarten. Die bisherigen Planungen wurden überprüft und soweit angezeigt ergänzt. Insbesondere wird Wert auf einen reibungslosen Verkehrsablauf sowie sichere Fuss- und Schulwege gelegt.

Vorprüfung durch Kanton
Die materiellen Arbeiten zur Revision der Richtplanung sind nun abgeschlossen. Die Konzeption dauerte von August 2008 bis Juli 2010. Die gesamte Planung wurde von Juli bis Dezember 2010 von den kantonalen Fachstellen geprüft. Die Stadt hat die Hinweise der kantonalen Behörden eingesehen, beurteilt und die verschiedenen Interessen abgewogen. An seiner Sitzung vom 24. Januar 2011 hat der Stadtrat dem Richtplan zugestimmt und für die öffentliche Bekanntmachung freigegeben.

Öffentliche Bekanntmachung
Die öffentliche Bekanntmachung dauert 30 Tage und läuft von Dienstag, 15. Februar 2011, bis Freitag, 18. März 2011. Die Unterlagen sind während dieser Frist im Rathaus Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten (Planauflageraum, 3. Obergeschoss) während der ordentlichen Büroöffnungszeiten einsehbar. Die Bevölkerung kann beim öffentlichen Bekanntmachungsverfahren schriftlich Stellung zu den Inhalten nehmen.

„Kontaktstunden“ im Bauamt
Am Mittwoch, 23. Februar 2011, von 8.00 bis 14.00 Uhr, und Dienstag, 1. März 2011, von 15.00 bis 19.00 Uhr, finden jeweils auf Voranmeldung betreute „Kontaktstunden“ statt. Dabei sind Vertreter der Bauverwaltung sowie des Planungsbüros Strittmatter Partner AG, St. Gallen, anwesend. Anmeldungen sind an das Bauamt der Stadt Altstätten zu richten (Telefon 071 757 77 80).