21. Februar 2011
Am 1. November 2008 wurde in Altstätten die gebührenpflichtige Parkierung eingeführt. Während der nun über zweijährigen Betriebszeit konnten wichtige Erfahrungen gesammelt werden. Dabei wurde festgestellt, dass zur Optimierung verschiedene Massnahmen sinnvoll und auch notwendig sind. Zu den Optimierungsmassnahmen können sich Interessierte bis Mitte März 2011 vernehmen lassen.
Am 1. November 2008 wurde in Altstätten die gebührenpflichtige Parkierung eingeführt. Nach deren Einführung wurde gegenüber der Bürgerschaft kommuniziert, dass nach einer Einführungsphase von mindestens einem Jahr Anpassungen geprüft werden. Während der nun über zweijährigen Betriebszeit konnten die Stadt Altstätten und die Kantonspolizei (Kontrollorgan) wichtige Erfahrungen sammeln. Dabei wurde festgestellt, dass zur Optimierung verschiedene Massnahmen sinnvoll und auch notwendig sind.

Erfahrungen
Seit Einführung der Parkplatzbewirtschaftung hat sich das Angebot an verfügbaren freien Parkplätzen im Zentrum und den umliegenden Parkplätzen wesentlich verbessert. Das Problem des Dauerparkierens hat sich stark entschärft. Damit wurde ein wichtiges Ziel erreicht. Vorhandene Schwachstellen sollen aufgrund der gemachten Erfahrungen gezielt korrigiert werden.

Optimierungsmassnahmen
Der Stadtrat hat verschiedene Optimierungsmassnahmen und die Änderungsvorschläge beim Parkzonenplan und dem Parkierungsreglement zuhanden der Vernehmlassung verabschiedet. Mit den geplanten Optimierungsmassnahmen sind Anpassungen bei der Parkplatzbewirtschaftung aufgrund der gemachten Erfahrungen und aufgrund der Rückmeldungen aus der Bevölkerung vorgesehen. Der Stadtrat schlägt folgende Optimierungsmassnahmen vor.

• Aufhebung der Kurzzeitparkplätze in der Parkzone 1. Die Parkplätze sollen künftig gemäss Rege¬lung der Parkzone 1 bewirtschaftet werden.

• Schaffung von zwei Kurzzeitparkplätzen mit einer maximalen Parkdauer von je 15 Minuten in der Ringgasse zwischen Untertor und Haus zur Gerbe.

• Aufhebung der Regelung Dauerparkierung für Anwohner und Geschäftsinhaber Altstadt bei den Parkplätzen an der Ringgasse und der Trogenerstrasse (Parkzone 1).

• Umteilung der Parkplätze Hinter den Gärten von der Parkzone 1 in die Parkzone 2.

• Einführung der gebührenpflichtigen Parkierung bei den Parkplätzen beim Bahnhof SBB (ehem. Ten¬nisplatz, gegenüber ehem. Güterschuppen und beim Bushof). Die Zuteilung der Parkplätze erfolgt zur Parkzone 2.

• Ausscheidung von Parkzonen (Parkzone 2) an der Schulstrasse in Altstätten.

• Zuteilung der bestehenden Parkplätze zur Parkzone 2 beim „Chunrat, Haus der Musik“.

• Zuteilung der markierten Parkplätze Im Chrömmler zur Parkzone 2.


Änderung Parkierungsreglement
Die geplanten Optimierungsmassnahmen haben auch Auswirkungen auf das gültige Parkierungsreglement vom 1. Mai 2006. Es ergibt sich lediglich bei Artikel 7 eine referendumspflichtige Änderung. Die neue Formulierung soll wie folgt lauten: Anwohner und Geschäftsinhaber der Altstadt sind berechtigt, für die gebührenpflichtigen Parkplätze der Parkzone 2 Tages-, Monats- und Jahreskarten zu erwerben. Weitere inhaltliche Änderungen sind nicht notwendig. Die Reglementsänderung muss dem fakultativen Referendum unterstellt werden. Das Referendumsverfahren soll noch vor den Sommerferien durchgeführt werden. Die Parkzeiten und die heute gültigen Gebühren bleiben unverändert.

Vernehmlassung
Der geplanten Änderungen unterstehen bis 15. März 2011 der Vernehmlassung. Die Ortsparteien und die Organisationen IGEA und GIVA sowie die Schule Altstätten und die Stadtpolizei Altstätten sind zur Vernehmlassung bereits eingeladen worden. Eine Stellungnahme können aber selbstverständlich auch weitere interessierte Kreise sowie Einwohnerinnen und Einwohner abgeben. Der Vernehmlassungsbericht ist auf der Website der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch / Suchbegriff: Vernehmlassung) ersichtlich oder kann bei der Stadtkanzlei, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten (Telefon 071 757 77 04 oder E-Mail info@altstaetten.ch) bezogen werden. Nach Abschluss der Vernehmlassungsfrist wird der Stadtrat den Entwurf nochmals beurteilen und allfällige Korrekturen vornehmen, bevor die Änderung des Parkierungsreglements dem fakultativen Referendum unterstellt wird.