Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 14. April 2011

15. April 2011
Die gestrige Bürgerversammlung genehmigte die Jahresrechnung sowie zwei Investitionskredite. Im Weiteren wurden den Fahrerinnen und Fahrern Tixi-Rheintal der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten überreicht.
Jahresrechnung 2010
Erstmals wurden der Jahresabschluss des allgemeinen Haushaltes der Stadt Altstätten und derjenige der Technischen Betriebe separat ausgewiesen. Die Laufende Rechnung 2010 (allgemeiner Haushalt, ohne Technische Betriebe Altstätten) schliesst mit einem Ertragsüberschuss von Fr. 1'064'360.27 ab. Die 226 anwesenden Stimmberechtigten (Stimmbeteiligung 3,33 Prozent) genehmigten die Jahresrechnung 2010 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten. Zudem wurde ebenfalls der stadträtliche Antrag, den Rechnungsüberschuss der Stadt Altstätten mit 1 Mio. Franken in die Vorfinanzierung Infrastruktur- und Verkehrsanlagen Freihof-Rathaus sowie mit Fr. 64'360.27 als Einlage ins Eigenkapital zu verwenden, genehmigt.

Investitionskredite
Die Bürgerversammlung hat auch die beiden Investitionskredite der Technischen Betriebe gutgeheissen. Für die EDV-Infrastrukturerneuerung wurde ein Kredit von 410'000 Franken und für die Wasserleitung Ringschluss Baffles wurde ein Kredit von 105'000 Franken genehmigt.

Anerkennungspreis
Der Anerkennungspreis der Stadt Altstätten für 2010 wurde an die Fahrerinnen und Fahrer Tixi-Rheintal für ihr uneigennütziges Engagement zugunsten betagter und behinderter Menschen verliehen. Dieser Verein bezweckt den Betrieb oder die Unterstützung eines Transportdienstes für die Bedürfnisse von Behinderten und Betagten im Rheintal zu kostengünstigen Tarifen. Tixi-Rheintal feiert nächstes Jahr das 20-jährige Bestehen und hat den Sitz in Altstätten.

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 28. April 2011 bis 11. Mai 2011 bei der Stadtkanzlei Altstätten (Rathaus) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben.