Feuerschutzreglement
Totalrevision
Mit dem X. Nachtrag zur Vollzugsverordnung zum Gesetz über den Feuerschutz, welcher am 1. Januar 2008 in Kraft trat, ergaben sich verschiedene übergeordnete Änderungen. Aus diesem Grund haben die Gemeinde Eichberg und die Stadt Altstätten beschlossen, dass mit einer Totalrevision des Feuerschutzreglements den Änderungen Rechnung getragen werden kann. Ziel beider Exekutiven ist es, schlanke Reglemente zu haben.
Referendumsauflagen
Die vom Stadtrat Altstätten am 14. Juni 2011 und vom Gemeinderat Eichberg am 28. Juni 2011 genehmigten Feuerschutzreglemente unterstehen dem fakultativen Referendum. Das fakultative Referendum wird in der Stadt Altstätten vom 2. August 2011 bis 30. September 2011 durchgeführt. Die Referendumsfrist in der Gemeinde Eichberg läuft vom 2. August 2011 bis 31. August 2011. Die öffentliche Auflage der Referendumsvorlage erfolgt in Altstätten im Rathaus, 3. Stock, Planauflageraum Bauamt, und in Eichberg in der Gemeinderatskanzlei Eichberg, Büro Nr. 1. Das Quorum für das Zustandekommen eines Referendumsbegehrens beträgt in Altstätten 400 gültige Unterschriften und in Eichberg 146 gültige Unterschriften. Das Feuerschutzreglement ist auf den jeweiligen Websites der Gemeinden ab 2. August 2011 aufgeschaltet (www.altstaetten.ch und www.eichberg.ch).
Zugehörige Objekte
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Feuerschutzreglement-Totalrevision-Referendumsauflage.pdf | Download | 0 | Feuerschutzreglement-Totalrevision-Referendumsauflage.pdf |