Aufhebung Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen
Unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist
Der Beschluss des Stadtrates unterstand vom 3. Mai 2011 bis 1. Juli 2011 dem fakultativen Referendum. Nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmung verlangt worden ist, hat der Beschluss über die Aufhebung des Reglements über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen Rechtsgültigkeit erlangt.
Das Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen der Stadt Altstätten wird per 1. September 2011 aufgehoben.