Aufhebung Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen

12. August 2011
Das Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen der Stadt Altstätten wird per 1. September 2011 aufgehoben.
Das Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen der Stadt Altstätten ist seit 1. April 1983 in Kraft. Durch die Änderung des Einführungsgesetzes zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch besteht keine gesetzliche Grundlage mehr zum Erlass eines Reglements für freiwillige öffentliche Versteigerungen.

Unbenutzter Ablauf der Referendumsfrist
Der Beschluss des Stadtrates unterstand vom 3. Mai 2011 bis 1. Juli 2011 dem fakultativen Referendum. Nachdem innert der Referendumsfrist keine Urnenabstimmung verlangt worden ist, hat der Beschluss über die Aufhebung des Reglements über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen Rechtsgültigkeit erlangt.

Das Reglement über die Durchführung freiwilliger Versteigerungen der Stadt Altstätten wird per 1. September 2011 aufgehoben.