Öffentliche Auflage Teilzonenplan Kirlenstrasse II

28. September 2011
Der Stadtrat hat den Teilzonenplan Kirlenstrasse II genehmigt. Mit dem Verein Rhyboot wurde ein Vorvertrag für einen Kaufvertrag und einen Kaufrechtsvertrag abgeschlossen. Damit wurden die Grundlagen geschaffen, damit der Verein Rhyboot im Gebiet Kirlen einen Neubau realisieren kann.
Der Verein Rhyboot mit seinen drei Institutionen WYDEN (Balgach), UNION (Altstätten) und JUNG RHY (Altstätten) bietet über 200 Menschen mit Behinderung in den Bereichen Produktion, Fertigung, Landwirtschaft/Garten und Dienstleistungen verschiedene Arbeitsmöglichkeiten an. Ziel ist die Schaffung und Erhaltung von interessanten, sinnvollen und unterschiedlichen Arbeits- und Ausbildungsplätzen, welche den unterschiedlichen Fähigkeiten der Mitarbeitenden und Lernenden gerecht werden. Dabei spielen die Werkstätten eine zentrale Rolle. In der Tendenz geht man davon aus, dass der Bedarf an Arbeits- und Beschäftigungsplätzen für Menschen mit einer Behinderung in Zukunft steigen wird.

Neubau Verein Rhyboot geplant
Zurzeit betreibt der Verein Rhyboot an verschiedenen Standorten Produktions- und Fertigungsstätten. Das heutige Raumangebot ist knapp und stark limitiert. Um den steigenden Anforderungen gerecht zu werden, beabsichtigt der Verein, die verschiedenen Werkstätten zusammenzuziehen. Dafür ist ein Neubau notwendig. In Absprache mit dem Kanton St. Gallen sind verschiedene Vorabklärungen gemacht worden. Im Neubau werden sich gesamthaft rund 180 Arbeitsplätze befinden, davon 130 für Menschen mit Behinderung. Im Neubau soll auch das Dienstleistungszentrum, d.h. der gesamte kaufmännische Bereich des Vereins untergebracht werden.

Ideale Voraussetzungen im Kirlen
Für den Verein Rhyboot ist wichtig, dass am Standort Altstätten festgehalten werden kann, das Grundstück genügend gross und gut erreichbar ist. Es wurden verschiedene Standorte geprüft. Der Zugang zum Grundstück spielt deshalb eine wichtige Rolle, weil die Sicherheit für die betreuten Mitarbeitenden gewährleistet werden muss. Durch die Nähe zu einem OeV-Anschluss sind keine grossen Distanzen zu Fuss zu bewältigen. Durch die Aufgabe des Landwirtschaftsbetriebs Kirlenhof bietet sich der Bereich entlang der Kirlenstrasse zwischen der Kriessernstrasse bis zur bestehenden Bebauung als ideale Lage an.

Vorvertrag mit Verein Rhyboot
Der Verein Rhyboot ist bestrebt und darauf angewiesen, das Neubauprojekt zügig voranzutreiben, um den Menschen mit Behinderung die Arbeits- und Ausbildungsplätze sicherzustellen und um dem Bedürfnis nach solchen Plätzen im Rheintal entsprechen zu können. Zum Zweck der Erstellung des Neubaus und einer allfälligen späteren Erweiterung hat die Stadt Altstätten mit dem Verein Rhyboot einen Vorvertrag für einen Kaufvertrag und Kaufrechtsvertrag abgeschlossen.


Teilgebiete
Das Teilgebiet A (Fläche Richtung Kriessernstrasse) umfasst eine Fläche von 5'865 Quadratmeter. Dafür wurde ein Vorvertrag für einen Kaufvertrag abgeschlossen. Der Kaufpreis beträgt Fr. 170.--/m2 und somit zirka 997'050 Franken. Der Abschluss des definitiven Kaufvertrags wird innert drei Monaten ab dem Zeitpunkt, in dem sämtliche erforderlichen Bewilligungen rechtskräftig vorliegen, erfolgen. Für das Teilgebiet B (Fläche Richtung Wohngebiet) wurde ein Vorvertrag für einen Kaufrechtsvertrag abgeschlossen. Das Gebiet umfasst eine Teilfläche von rund 2'605 Quadratmeter. Das Kaufrecht ist auf zehn Jahre befristet und erfolgt im Zusammenhang mit dem Projekt „Neubau geschützte Werkstätten Rhyboot“.

Informationsveranstaltung
Die Anwohner wurden am 27. September 2011 anlässlich einer Informationsveranstaltung über den Teilzonenplan Kirlenstrasse II sowie über das Neubauprojekt des Vereins Rhyboot orientiert.

Öffentliche Auflage Teilzonenplan
Im Baugesetz des Kantons St. Gallen ist geregelt, dass Baureglement, Zonen-, Überbauungs-, Gestaltungs-, Deponie- und Abbaupläne sowie Schutzverordnungen unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen sind. Der Teilzonenplan Kirlenstrasse II wird vom 4. Oktober 2011 bis 2. November 2011 öffentlich aufgelegt. Die öffentliche Auflage erfolgt bei der Bauverwaltung, Rathaus Altstätten, Planauflageraum, 3. Stock. Das Referendumsverfahren wird nach Abschluss von allfälligen Einspracheverfahren durchgeführt.


Beilage: Situationsplan

Legende: Bild Teilgebiete A / B.

Zugehörige Objekte

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