6. Januar 2012
Gestützt auf die Richtplanung der Stadt Altstätten soll im Ortsteil Lienz eine Auszonung und gleichzeitig eine Einzonung durchgeführt werden. Die öffentliche Auflage erfolgt vom 12. Januar 2012 bis 10. Februar 2012.
Der Stadtrat hat, gestützt auf die Richtplanung der Stadt Altstätten, im Ortsteil Lienz den Teilzonenplan Englersmaad erlassen.

Auszonung
Das Gebiet, welches ausgezont wird, ist zirka 3,3 ha gross (Parzellen Nr. 20062, Nr. 20063 und Nr. 20064) und der Gewerbe-Industriezone zugewiesen. Gegenwärtig befinden sich keine Bauten und Anlagen auf der bezeichneten Fläche. Das Areal wird heute landwirtschaftlich genutzt, befindet sich jedoch nicht in der Fruchtfolgefläche.

Ursprünglich wurde das Gebiet, im Zusammenhang mit einem möglichen Bau eines Kraftwerkes in der Rheintalebene, für eine bauliche Nutzung freigegeben. Demzufolge war das Areal für Bauten und Anlagen für die Stromversorgung vorgesehen. Aus der heutigen Sicht wird das Gebiet nicht weiter benötigt. Eine Erschliessungsstudie zeigte, dass die Kosten für die Erschliessung den Nutzen weit übersteigen. Zudem ist eine Ausweitung der gewerbe-industriellen Nutzung an dieser Lage aus ortsplanerischer Sicht nicht sinnvoll und unerwünscht. Das ungenutzte Gewerbe-Industrie-Gebiet soll wieder für die landwirtschaftliche Nutzung freigegeben werden.

Einzonung
Im Gegenzug soll an besserer Lage eine Gewerbe-Industrie-Zone (8’604 m2) ausgeschieden werden. Das Gebiet ist zurzeit der Landwirtschaftszone zugewiesen. Das ganze Areal ist nicht von Fruchtfolgeflächen überlagert. Das Gebiet befindet sich angrenzend an das bestehende Gewerbe-Industrie-Gebiet in Lienz. Es handelt sich um die Parzelle Nr. 20070. Die Erschliessung ist durch die Zollstrasse gegeben.

Öffentliche Auflage
Das Baugesetz bestimmt, dass unter anderem Zonenpläne unter Eröffnung einer Einsprachefrist von 30 Tagen öffentlich aufzulegen sind. Der Teilzonenplan Englersmaad, Lienz, liegt von Donnerstag, 12. Januar 2012, bis Freitag, 10. Februar 2012, im Rathaus Altstätten, Planauflageraum Bauamt (3. Stock), zur Einsichtnahme öffentlich auf. Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Teilzonenplan Einsprache erhoben werden. Der Teilzonenplan unterliegt dem fakultativen Referendum. Das Referendumsverfahren wird erst nach Abschluss eines allfälligen Einspracheverfahrens durchgeführt.

Beilage: Situationsplan

Legende: Vom Teilzonenplan betroffenes Gebiet

Zugehörige Objekte

Name
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