Strafanzeige gegen Stadtrat eingereicht

23. Februar 2012
Ein Altstätter Einwohner hat gegen den Stadtrat der Stadt Altstätten Strafanzeige eingereicht. Es wird ungetreue Amtsführung, Vorspiegelung falscher Tatsachen und Irreführung in zwei Fällen vorgeworfen. Der Stadtrat weist die Vorwürfe zurück.
Wie vergangene Woche in verschiedenen Medien bereits veröffentlicht wurde, hat ein Altstätter Einwohner gegen den Stadtrat Altstätten Strafanzeige eingereicht. Am 22. Februar 2012 wurde die Stadt Altstätten durch die Anklagekammer des Kantons St. Gallen offiziell über die eingereichte Strafanzeige in Kenntnis gesetzt.

Inhalt der Strafanzeige
Der Altstätter Einwohner wirft dem Stadtrat ungetreue Amtsführung, Vorspiegelung falscher Tatsachen und Irreführung in zwei Fällen (Abstimmung Budget 2012 und Abstimmung Neubau Rathaus) vor. Dabei ist der Anzeigeerstatter der Ansicht, dass der Stadtrat der Bürgerschaft im Herbst 2011 die finanzielle Lage vor der Bürgerschaft und der Sachabstimmung zum Neubau Rathaus vorsätzlich verschwiegen hat, indem der Stadtrat wissentlich und willentlich ein besseres Budget 2012 der Bürgerschaft vorgelegt hat.

Weiteres Vorgehen
Für Strafanzeigen gegen Behördenmitglieder und Angestellte öffentlichrechtlicher Institutionen sieht das st. gallische Strafprozessgesetz ein speziell geregeltes Verfahren vor. Im Unterschied zum ordentlichen Verfahren entscheidet nicht der Untersuchungsrichter, sondern die Anklagekammer über die Eröffnung des Strafverfahrens, soweit die erhobenen Vorwürfe die Amtsführung betreffen. Im Rahmen dieses besonderen Ermächtigungsverfahrens wird der Stadtrat von der Anklagekammer des Kantons St. Gallen nun eingeladen, zur Strafanzeige Stellung zu nehmen. Der Stadtrat weist die in der Strafanzeige gemachten Vorwürfe zurück.