Stadtrat fordert horizontalen interkommunalen Finanzausgleich

24. Mai 2012
Der Altstätter Stadtrat fordert im Vorfeld der Beratungen im Kantonsrat über die Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushaltes (Sparpaket II) die Einführung eines horizontalen interkommunalen Finanzausgleichs. Dadurch kann nach Ansicht des Stadtrates der Finanzhaushalt des Kantons St. Gallen um mehrere Millionen Franken entlastet werden.
Die Regierung hat am 1. Mai 2012 die Botschaft zu den Massnahmen zur dauerhaften Stabilisierung des Staatshaushalts (Sparpaket II) verabschiedet. Das Sparpaket II wird in der Juni-Session 2012 durch den Kantonsrat beraten. Ebenfalls in der Juni-Session wird der Kantonsrat die vorberatenden Kommissionen für den „Wirksamkeitsbericht 2012 über den Vollzug des Finanzausgleichs“, den „Kantonsratsbeschluss über die Festlegung des Ausgleichsfaktors im Finanzausgleich“ sowie den „Nachtrag zum Finanzausgleichsgesetz“ bestellen. Der Kantonsrat wird voraussichtlich im Herbst 2012 über die drei Geschäfte beraten.

Massnahmen notwendig
Der Stadtrat Altstätten ist sich bewusst, dass Massnahmen verabschiedet werden müssen, welche den Staatshaushalt des Kantons St. Gallen dauerhaft stabilisieren. Das Sparpaket II sieht vor, dass die Gemeinden rund 20 Mio. Franken zu tragen haben.

Grosse finanzielle Differenzen zwischen Gemeinden
Im Wirksamkeitsbericht 2012 sind verschiedene Änderungen im Finanzausgleichsgesetz vorgesehen. Die geplanten Änderungen haben zur Folge, dass einzelne Gemeinden Finanzausgleichskürzungen von 6,1 bis 18,9 Steuerprozenten bei gleichzeitiger Entlastung von anderen Gemeinden zu tragen haben. Ein wichtiges Ziel des Finanzausgleichs ist es, die finanziellen Unterschiede zwischen den einzelnen Gemeinden zu verringern bzw. in akzeptablen Grenzen zu halten. Die geplanten Änderungen im Finanzausgleichsgesetz haben unweigerlich eine deutliche Vergrösserung der Steuerfussdifferenzen zur Folge und widersprechen damit klar den Zielen des Finanzausgleichsgesetzes. Ziel des Finanzausgleichsgesetzes muss sein, dass sich die Differenzen zwischen „Gewinnern“ und „Verlierern“ in einem akzeptablen Rahmen halten.

Einführung eines horizontalen interkommunalen Finanzausgleichs
Das Ziel kann erreicht werden, wenn der Kanton St. Gallen einen horizontalen interkommunalen Finanzausgleich einführt. Anders als beim Finanzausgleich unter den Kantonen (NFA) sieht das kantonale Finanzausgleichsgesetz auch in Zukunft leider nur einen vertikalen, aber keinen horizontalen, Finanzausgleich vor. Das heisst, es fliessen auch in Zukunft lediglich Beiträge vom Kanton zu den ressourcenschwachen Gemeinden, jedoch keine Beiträge von ressourcenstarken Gemeinden an die ressourcenschwachen Gemeinden. Durch die Einführung eines horizontalen interkommunalen Finanzausgleichs kann nach Ansicht des Stadtrates Altstätten der Kanton St. Gallen mit mehreren Millionen Franken jährlich entlastet werden.

Kanton St. Gallen profitiert vom NFA
Der Finanzausgleich unter den Kantonen (NFA) kennt den horizontalen Finanzausgleich. Der Kanton St. Gallen ist beim NFA der viertgrösste Nettonehmer unter den Kantonen. Im Weiteren haben 24 von 26 Kantonen beim Finanzausgleich innerhalb des Kantons einen horizontalen Finanzausgleich unter den Gemeinden eingeführt, lediglich der Kanton St. Gallen und Appenzell Innerrhoden verfügen nicht über dieses Instrument. Nach Ansicht des Stadtrates Altstätten kann es nicht sein, dass der Kanton St. Gallen derart sparen muss, aber auf der anderen Seite auf ein solches Instrument verzichtet.

Forderung platziert
Der Stadtrat hat das Finanzdepartement des Kantons St. Gallen mit Schreiben vom 23. Mai 2012 gebeten, bereits im Rahmen der Beratungen des Sparpakets II die Einführung eines horizontalen interkommunalen Finanzausgleichs in Erwägung zu ziehen. Dadurch kann sich der Kanton St. Gallen durch Beiträge von finanzstarken Gemeinden finanziell entlasten. Das Schreiben ist zudem den Fraktionen, der Finanzkommission sowie einzelnen Kantonsrätinnen und Kantonsräten zugestellt worden.