26. Juli 2012
In der Stadt Altstätten gilt am 31. Juli und 1. August für das Abbrennen von Feuerwerk keine Bewilligungspflicht. In der Kernzone Stadt und Vorstadt ist jedoch das Abbrennen von Feuerwerk ohne Beizug der Feuerwehr verboten.
Seit 1. Januar 2011 ist das Polizeireglement der Stadt Altstätten in Kraft. Das Abbrennen von Feuerwerk bedarf gemäss Art. 13 Polizeireglement grundsätzlich einer Bewilligung der Stadt. Die Bewilligungspflicht gilt jedoch nicht am 31. Juli und 1. August. Aus Sicherheitsgründen ist aber das Abbrennen von Feuerwerk in der Kernzone Stadt und Vorstadt ohne Beizug der Feuerwehr verboten.

Die Stadt Altstätten dankt für das Verständnis und wünscht der Bevölkerung einen schönen Nationalfeiertag.