Voranzeige: Orientierungsversammlung über Hallenbad GESA
Vernehmlassungsbericht
Mit der Vernehmlassung wird die Bevölkerung, wie vom Stadtrat in Aussicht gestellt, umfangreich über die drei Varianten Neubau, Sanierung und Stilllegung des Hallenbades informiert. Im Vernehmlassungsbericht zeigt der Stadtrat Vor- und Nachteile sowie die finanziellen Auswirkungen der drei Varianten auf. Für den Stadtrat ist für die weitere Entscheidfindung eine breite Teilnahme der Bevölkerung an der Vernehmlassung von hoher Bedeutung. Die Vernehmlassungsfrist dauert von 9. November 2012 bis 15. Januar 2013. Der Stadtrat wird vor Beginn der Vernehmlassung umfangreich über den Vernehmlassungsbericht informieren.
Orientierungsversammlung am 14. November 2012
Der Vernehmlassungsbericht wird am 9. November 2012 den Abonnenten des Jahresberichts und den Anspruchsgruppen des Hallenbades zugestellt. Er kann zudem ab 9. November 2012 telefonisch bei der Stadtkanzlei unter der Telefonnummer 071 757 77 04 oder über die städtische Website www.altstaetten.ch sowie per E-Mail (info@altstaetten.ch) bestellt werden. Ebenfalls wird der Vernehmlassungsbericht auf der Website der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch) publiziert. Am Mittwoch, 14. November 2012, 19.30 Uhr, wird im „Sonnensaal“ Altstätten eine Orientierungsversammlung zur Vernehmlassung und der Frage „Neubau, Sanierung oder Stilllegung des Hallenbades“ durchgeführt. Die Bevölkerung ist herzlich eingeladen.