Zusammenlegung Grundbuchamt Eichberg mit der Stadt Altstätten

14. November 2012
Ab 1. Februar 2013 sollen die Grundbuchämter Eichberg und Altstätten zusammengelegt werden. Die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes untersteht ab 15. November 2012 dem fakultativen Referendum.
Die Gemeinde Eichberg inserierte in den vergangenen Monaten mehrmals die Stelle eines Grundbuchverwalters bzw. einer Grundbuchverwalterin mit weiteren Aufgaben. Trotz intensiven Bemühungen gingen auf die ausgeschriebene Stelle keine Bewerbungen ein. Aus diesem Grund wurden bei den Nachbargemeinden Oberriet und Altstätten Abklärungen über eine Zusammenarbeit getätigt. In der Folge hat der Gemeinderat Eichberg beschlossen, mit der Stadt Altstätten eine Vereinbarung zur Führung des Grundbuchamtes abzuschliessen. Die Grundbuchkreise Altstätten und Eichberg bleiben wie bisher bestehen.

Ab 1. Februar 2013 in Altstätten
Das Grundbuch Eichberg wird ab 1. Februar 2013 von der Stadt Altstätten geführt. Der Sitz des gemeinsamen Grundbuchamtes Altstätten und Eichberg ist in Altstätten. Neben der Beurkundungstätigkeit und Grundbuchführung wirkt das Grundbuchamt Altstätten bei der Durchführung der Grundstückschätzungen mit.

Vereinbarung abgeschlossen
Der Gemeinderat Eichberg und der Stadtrat Altstätten haben eine Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes abgeschlossen. In der Vereinbarung wird unter anderem geregelt, dass die Veranlagung und Rechnungsstellung der Handänderungssteuern, Beurkundungs- und Grundbuchgebühren weiterhin für jeden Grundbuchkreis separat erfolgen wird. Für diese Vereinbarung besteht eine Kündigungsfrist von einem Jahr jeweils auf den 31. Dezember.

Die Vereinbarung über die gemeinsame Führung des Grundbuchamtes unterliegt in Altstätten sowie in Eichberg ab 15. November 2012 dem fakultativen Referendum.