Voranschläge 2013 der Stadt Altstätten genehmigt

30. November 2012
Die Bürgerversammlung vom 29. November 2012 genehmigte die Voranschläge für das Jahr 2013 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten. Im Weiteren wurden die bisherigen Steueransätze beschlossen.
An der Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 29. November 2012 nahmen 174 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teil. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 2,6 Prozent. Voranschlag 2013 Der Voranschlag der Laufenden Rechnung 2013 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten wurde ohne Änderungen von der Bürgerversammlung genehmigt. Der Voranschlag des allgemeinen Haushaltes sieht Aufwendungen von 68,625 Mio. Franken und Einnahmen von 67,479 Mio. Franken vor, was einem Aufwandüberschuss von 1,146 Mio. Franken entspricht. Die Technischen Betriebe Altstätten rechnen mit einem Gesamtaufwand von 14,977 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 14,401 Mio. Franken im Jahr 2013. Steuerfuss von 153 % Für das Jahr 2013 wurden durch die Bürgerversammlung folgende Steuersätze beschlossen: - Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern): 153 % - Grundsteuern: 0,8 %o Allgemeine Umfrage In der allgemeinen Umfrage nahmen zwei Stimmbürger Stellung zum Hallenbad GESA. Im Namen des Stadtrates teilte der Stadtpräsident mit, dass derzeit erst die Vernehmlassung über die Varianten Neubau, Sanierung und Stilllegung des Hallenbades läuft. Stadtpräsident Daniel Bühler forderte die Bevölkerung auf, aktiv bis 15. Januar 2013 an der Vernehmlassung teilzunehmen. Der Stadtrat wird erst nach Auswertung der Vernehmlassung entscheiden, wie es mit dem Hallenbad weiter geht.

Verabschiedung Nach der allgemeinen Umfrage wurden Stadtpräsident Daniel Bühler, die Stadträte Markus Ritter, Jacques Sinz und Armin Eugster sowie Stadtschreiber Marc Gattiker gewürdigt und verabschiedet. Alle fünf abtretenden Personen scheiden Ende Jahr aus ihren Funktionen aus.

Protokoll Bürgerversammlung Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 6. Dezember 2012 bis 19. Dezember 2012 bei der Stadtkanzlei Altstätten (Rathaus) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallen Beschwerde gegen das Protokoll erheben.