Bürgerversammlung beschliesst über Baukostenbeitrag Erweiterung Haus Viva

19. April 2013
Die Bürgerversammlung hat am 15. Mai 2013 über einen Baukostenbeitrag an die Erweiterung Haus Viva, Altstätten, zu entscheiden. Der Stadtrat beantragt einen Kredit von 3 Mio. Franken zu genehmigen. Im Jahresbericht der Stadt ist das Gutachten publiziert. Der Jahresbericht liegt Ende April 2013 vor.
Um die demenzkranken Bewohnerinnen und Bewohner des Hauses Viva noch besser betreuen zu können und um der grossen Nachfrage nach Zimmern im Haus Viva zu entsprechen, plant die Genossenschaft „Wohnen im Alter“, das Haus Viva mit einer Wohngruppe für Personen mit dementieller Erkrankung und zusätzlichen Zimmern zu erweitern. Die Zahl der Zimmer erhöht sich dadurch um 28 auf 100. Acht Zimmer sind für die Gemeinde Eichberg bestimmt. Die restlichen 20 Zimmer sollen in erster Linie für die Einwohnerinnen und Einwohner der Stadt Altstätten reserviert bleiben.

Damit in Zukunft die benötigten stationären Langzeitplätze für die Bevölkerung von Altstätten gewährleistet werden können, hat der Stadtrat beschlossen, sich an der Erweiterung des Hauses Viva mit einem Baukostenbeitrag von 3 Mio. Franken zu beteiligen.

Pflichtaufgabe
Die politischen Gemeinden sorgen im Sinne des Sozialhilfegesetzes für ein bedarfsgerechtes Angebot an Plätzen in stationären Einrichtungen zur Betreuung und Pflege von Betagten. Sie können diese Aufgabe mit Leistungsvereinbarungen an private Institutionen übertragen.


Heutige Angebote
Das Haus Viva, das Alters- und Betreuungsheim Forst (Trägerschaft: Stadt) und das Haus Sonnengarten (Trägerschaft: Zweckverband) bieten total 137 Betten an, welche auf der Pflegeheimliste aufgeführt sind. Zudem ergänzen Institutionen wie das Haus Blumenfeld, die Residenz Frauenhof, die Spitexorganisationen RhyCare und Rüthi-Lienz sowie die Pro Senectute das Angebot für unsere älteren Bewohner optimal.

Bedürfnis und Notwendigkeit
Der Richtwert des Kantons für Altstätten beträgt aktuell 157 Betten (29 % der Einwohner 80+). Somit ergibt sich zum aktuellen Richtwert ein Defizit von 20 Betten, die nicht vorhanden bzw. noch nicht zugeteilt sind. Für das Jahr 2020 werden 170 stationäre Langzeitplätze (28 % der Einwohner 80+) und für 2025 deren 200 (27 % der Einwohner 80+) angenommen.

Verwaltungsrechtlicher Vertrag
Die Zusammenarbeit zwischen der Genossenschaft „Wohnen im Alter“ und der Stadt Altstätten bei der Erweiterung des Hauses Viva durch die Genossenschaft wird in einem verwaltungsrechtlichen Vertrag geregelt.

Finanzen
Die Stadt Altstätten gewährt an die Betriebskosten und an allfällige Betriebsdefizite der Genossenschaft auch in Zukunft keine Beiträge.

Die Genossenschaft schätzt die Baukosten für ihr Erweiterungsprojekt auf 10,690 Mio. Franken.

Für den Baukostenbeitrag von 3 Mio. Franken ist ein Kredit erforderlich. Über Kredite bis 3 Mio. Franken entscheiden die Stimmberechtigten der Stadt Altstätten laut Gemeindeordnung an der Bürgerversammlung.

Die Stadt Altstätten hat der Genossenschaft für den Bau des Hauses Viva an der Bildstrasse im Jahr 1999 einen Baukostenbeitrag von 12 Mio. Franken bezahlt. Gemäss Ziffer 8 Abs. 3 des verwaltungsrechtlichen Vertrags zwischen der Stadt und der Genossenschaft vom 22. Februar 1999 ist der Baukostenbeitrag der Stadt ohne Zins zurückzuzahlen, wenn der Betrieb eingestellt wird.

Die Stadt verzichtet auf die Rückzahlungsverpflichtung von 3 Mio. Franken im Umfang des Baukostenbeitrags für die Erweiterung. Dadurch reduziert sich die Rückzahlungsverpflichtung der Genossenschaft von 12 Mio. Franken auf neu 9 Mio. Franken. Zudem wird der bestehende Schuldbrief um 3 Mio. auf 9. Mio. Franken reduziert (Ziffer 5 verwaltungsrechtlicher Vertrag vom 21. Januar / 5. Februar 2013).

Aus Sicht der Stadt stellt dieser Vorgang eine Rückzahlung einer bereits abgeschriebenen Forderung dar. Dieser Geschäftsfall führt somit zur Realisierung eines Buchgewinns auf dem Finanzvermögen von 3 Mio. Franken.


Rechtliches
Der Baukostenbeitrag von 3 Mio. Franken, der Buchgewinn von 3 Mio. Franken wegen Verzicht auf die Rückzahlung und die Abschreibungen auf dem Verwaltungsvermögen konnten nicht in den Voranschlag 2013 eingestellt werden, da dieses Geschäft im Zeitpunkt der Budgeterstellung im Sommer 2012 noch nicht entscheidungsreif war.

Die Stadt Altstätten bezieht Beiträge aus dem partiellen Finanzausgleich der 2. Stufe. Deshalb sind Abschreibungen grundsätzlich auf 15 % des Buchwertes des Verwaltungsvermögens limitiert. Der Abschreibungssatz kann höchstens im Umfang realisierter Buchgewinne auf dem Finanzvermögen überschritten werden, wenn diese im Voranschlag aufgeführt sind.

Der Buchgewinn von 3 Mio. Franken ist nicht im Voranschlag 2013 aufgeführt. Auch mit einem Beschluss der Bürgerversammlung vom 15. Mai 2013 kann keine Nachbudgetierung der Buchgewinne für das Jahr 2013 vorgenommen werden.

Damit die Stadt den Buchgewinn von 3 Mio. Franken nicht verliert, wird der Baukostenbeitrag erst im Jahr 2014 geleistet und somit der Geschäftsfall (Buchgewinn und höhere Abschreibung) in den Voranschlag 2014 aufgenommen.


Folgekosten
Die betrieblichen Folgekosten, die Personalfolgekosten sowie die Kapitalfolgekosten für den Bau der Erweiterung des Hauses Viva gehen zu Lasten der Betriebsrechnung der Genossenschaft „Wohnen im Alter“.

Da die Stadt auf eine Rückzahlung von 3 Mio. Franken verzichtet, entstehen für die Stadt keinerlei Folgekosten aus diesem Projekt.


Schlussfolgerungen
Die Erweiterung des Hauses Viva schafft eine „Win-Win-Situation“ für die Stadt und die Genossenschaft.

Für Altstätten werden 20 neue stationäre Langzeitplätze geschaffen. Die Stadt erzielt einen Buchgewinn von 3 Mio. Franken, der 2014 für zusätzliche Abschreibungen in den Vorschlag eingestellt wird. Die Vorlage dieses Gutachtens erfolgt an der Bürgerversammlung vom 15. Mai 2013, damit die Genossenschaft über einen Bürgerschaftsentscheid verfügt und im Frühjahr 2013 mit den Bauarbeiten beginnen kann.