Sechs Gemeinden – ein einheitliches Reglement

11. Oktober 2013
Alle sechs Gemeinden des Oberen Rheintals haben zusammen ein neues Elektrizitätsreglement ausgearbeitet. Dieses wird nicht nur der Liberalisierung des Strommarktes gerecht, sondern auch dem zunehmenden Trend von privaten Solaranlagen. Neu geregelt sind auch die Anschlussbeiträge, die nun einheitlich und genauer nach dem Leitungsprinzip nachvollziehbar sind.
Die seit den letzten Jahren stattgefundene marktmässige und politische Entwicklung in der Stromversorgung hat die Gemeinden vor neue Herausforderungen gestellt. Dafür mitverantwortlich sind die Liberalisierung des Strommarktes, der zunehmende Trend privater Photovoltaik-Anlagen sowie neue Bundes- und Kantonsgesetze. Als Folge dieser Verände-rungen haben Oberriet, Rüthi, Eichberg, Marbach, Rebstein und Altstätten beschlossen, ihre Elektrizitätsreglemente gemeinsam zu überarbeiten und soweit möglich zu vereinheitlichen.

Reglement mit 22 Artikeln
Unter der Leitung von Rüthis Gemeindepräsident Thomas Ammann erarbeitete das Kern-team mit den weiteren Mitgliedern Michaela Zäch, Gabriela Haltiner, Josef Wyss, Thomas Stofer, Patrick Bartholet und Daniel Kolb ein zukunftsgerichtetes, schlankes und einfaches Regelwerk, das nur gerade aus 22 Artikeln besteht. Überdies besticht das Reglement durch die klare Gliederung in acht Kapitel: Allgemeine Bestimmungen, Kundenverhältnis, Netz-nutzung und Energielieferung, Netzanschluss, Messeinrichtungen, Tarifgestaltung, Verrech-nung und Inkasso, Rechtsmittel und Schlussbestimmungen. Verschiedene Anhänge geben unter anderem Aufschluss über die Anschlusskosten und Stromtarife, die Dienstleistungen und Durchleitungsbestimmungen.

Neue Anschlussgebühren
Das neue, regionale Elektrizitätsreglement wurde nicht nur auf die aktuellen Anforderungen und Rechtsverbindlichkeiten angepasst, sondern auch auf flexible Lösungen für die Zukunft ausgerichtet. Die grösste Neuerung hat es bei der Berechnung der Anschlusskosten erfahren. Während diese früher aus Gebäudezeitwert und Leistungseinkauf ermittelt wurden, setzen sich diese neu aus einem Netzanschluss- und Netzkostenbeitrag zusammen. Beides sind fixe Werte, die in allen sechs Gemeinden einheitlich angesetzt sind. Dieser Systemwechsel führt dazu, dass bauliche Wertvermehrungen am Gebäude zukünftig keine Nachzahlung von Anschlusstaxen mehr auslösen werden.

Stromnetz bleibt Gemeindeaufgabe
Während die Gemeinden durch die Liberalisierung auch andere Stromlieferanten zulassen müssen, behalten sie jedoch auch künftig die Hoheit über das Stromnetz in eigener Hand. Damit der gewohnt hohe Versorgungsstandard gehalten werden kann, wird das Elektrizitätsversorgungsunternehmen der Gemeinde auch weiterhin aus den verschiedenen Erträgen der Elektrizitätsversorgung finanziert.

Gültig ab 2014
Das neue Elektrizitätsreglement steht auf den Homepages der sechs Gemeinden zum Download bereit (oberriet.ch, ruethi.ch, eichberg.ch, marbach.ch, rebstein.ch, und altstaetten.ch) und wird ab 14. Oktober 2013 dem fakultativen Referendum unterstellt. Falls dieses nicht ergriffen wird, ist das Reglement ab 1.1.2014 gültig.

Kontaktperson für Rückfragen:
Gemeindepräsident Thomas Ammann, Telefon 071 767 77 75 / Email thomas.ammann@ruethi.ch
und die weiteren Mitglieder vom Kernteam
Bartholet Patrick, Oberriet/Rüthi/Eichberg, Telefon 071 763 60 60 /
Technische Betriebe Altstätten, Telefon 071 757 78 00 / Wyss Josef, Marbach/Rebstein, Telefon 071 770 08 91
Elektrizitätsreglement

Zugehörige Objekte

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Elektrizitatsreglement Altstatten vom 11.10.2013 Download 0 Elektrizitatsreglement Altstatten vom 11.10.2013
Referendum EV-Reglement - Inserat Download 1 Referendum EV-Reglement - Inserat
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