21. Januar 2014
In den letzten Tagen haben die Steuerpflichtigen die vorläufige Steuerrechnung für das Jahr 2014 erhalten. Die Steuererklärungen werden bis Ende Januar 2014 den Steuerpflichtigen zugestellt.
Vorläufige Steuerrechnung
Die Steuerpflichtigen haben in den letzten Tagen die vorläufige Steuerrechnung für das Jahr 2014 erhalten. Die Steuerrechnung wird nach Massgabe des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrags ausgestellt. Dabei wird insbesondere die letzte definitive Veranlagung oder die letzte Steuererklärung berücksichtigt. Falls die vorläufige Steuerrechnung nicht den derzeitigen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht, kann mit dem Steueramt Altstätten Kontakt aufgenommen werden, damit die Steuerrechnung angepasst werden kann. Zu hohe Zahlungen werden zugunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Der sogenannte Ausgleichszins (1 %) wird umgekehrt jedoch auch zulasten der Pflichtigen erhoben. Diese Zinsen gleichen Vor- und Nachteile einer zu tiefen oder zu hohen vorläufigen Rechnung aus.

Steuererklärung – elektronisches Ausfüllen möglich
Ebenfalls im Januar 2014 erhalten die Steuerpflichtigen die Steuererklärung 2013. Diese ist von unselbständig Erwerbenden bis 31. März 2014 sowie von selbständig Erwerbenden bis 31. Mai 2014 ausgefüllt dem Steueramt zu retournieren.
Die Steuererklärung kann nach wie vor auf Papier bearbeitet und eingereicht werden. Es besteht jedoch die Möglichkeit, die Steuererklärung elektronisch einzureichen. Damit helfen die Steuerpflichtigen, Papier und somit Kosten einzusparen. Das Programm für das elektronische Ausfüllen und Einreichen kann auf der Internetseite des Kantonalen Steueramtes (www.steuern.sg.ch) heruntergeladen werden.

Elektronischer Service
Mit dem elektronischen Service eKonto (www.steuern.sg.ch) können die Steuerpflichtigen ihr Steuerkonto einsehen. Angezeigt werden Rechnungsbeträge, Zahlungen, Guthaben und Ausstände. Seit dem Januar 2013 kann bei Bedarf auch die vorläufige Rechnung online angepasst werden.

Für weitere Auskünfte steht den Steuerpflichtigen das Steueramt der Stadt Altstätten gerne zur Verfügung (Telefon 071 757 77 60).