Berichtigung der Aussage an der gestrigen Vorversammlung betreffend Auswirkungen Einnahmeverzicht Musikhaus Chunrat

1. Mai 2014
Leider hat sich in den Ausführungen an der Vorversammlung ein Fehler eingeschlichen. Entgegen der gestrigen Aussage hat der Verzicht auf die Benutzungsgebühren der Stadtmusik Altstätten von jährlich Fr. 51‘500 eine Auswirkung auf den partiellen Steuerfussausgleich 2013 im Betrage von Fr. 25‘770.
In den Jahren 2008 bis 2012 hat der Einnahmeverzicht der Benutzungsgebühren der Stadtmusik Altstätten für das Musikhaus Chunrat keinen Einfluss. Im 2013 muss der Einnahmeverzicht von Fr. 51‘500 jedoch angerechnet werden. Dies hat zur Folge, dass die Beiträge im partiellen Steuerfussausgleich um Fr. 25‘770 tiefer ausfallen.

Die definitive Festsetzung des partiellen Steuerfussausgleichs für das Jahr 2013 erfolgt durch das Departement des Innern des Kantons St. Gallen im 1. Halbjahr 2014.

Stadtpräsident Ruedi Mattle bedauert seine unrichtige Aussage, welche auf einer Fehlüberlegung beruhte (der Einnahmeverzicht wäre erst ab einem Gewinn in der Höhe von 8 Steuerprozenten für den partiellen Steuerfussausgleich unwirksam) und möchte sich für diesen Fehler in aller Form entschuldigen.