Projektierungskredit Hallenbad Gesa - Zeitplan nicht einhaltbar

2. Juli 2014
Der an der Bürgerversammlung vom 14. Mai 2014 präsentierte und im Gutachten enthaltene Zeitplan für ein neues Hallenbad kann aufgrund der Abstimmungsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung definitiv nicht mehr eingehalten werden.
An der Bürgerversammlung vom 14. Mai 2014 wurde der Projektierungskredit für die Durchführung eines Totalunternehmer-Wettbewerbs zur Erlangung von verbindlichen Projekten und Kostenangeboten für einen Hallenbadneubau genehmigt.

Der Zeitplan sah vor, dass bis Mitte Oktober 2014 die Projektabgabe, bis Mitte November die Auswahl des Siegers und im Dezember 2014 die Orientierung der Bevölkerung stattgefunden hätte. Im Frühjahr 2015 hätten die Regionsgemeinden über eine Beteiligung am Defizit des Hallenbades entscheiden sollen. Im Spätsommer 2015 wäre eine Urnenabstimmung der Altstätter Bevölkerung vorgesehen gewesen. Der Baubeginn war für das Frühjahr 2016 geplant.

Aufgrund der hängigen Abstimmungsbeschwerde mit aufschiebender Wirkung ist die Einhaltung dieses Zeitplans definitiv nicht mehr möglich. Einen neuen Terminplan kann der Stadtrat erst nach Abschluss des Beschwerdeverfahrens festlegen.