Neue Preise für Strom, Wasser und Abwasser in Altstätten

31. Oktober 2014
In Altstätten werden der Strompreis und der Gebührentarif für die Abwasserbeseitigung gesenkt. Der Wasserpreis muss zur langfristigen Werterhaltung der Anlagen angehoben werden.
Strompreise 2015
Der Stromeinkauf für das Lieferjahr 2015 wurde durch das Elektrizitätswerk Altstätten (EW) wie bereits in den Vorjahren ausgeschrieben. Der Zuschlag wurde an den günstigsten Lieferanten erteilt. Zusätzlich können die Preise für die Netznutzung gesenkt werden. Trotz Erhöhung der vom Bund erhobenen kostendeckenden Einspeisevergütung zur Förderung der erneuerbaren Energien (KEV) können daher die Strompreise für alle Privat-, Gewerbe- und Niederspannungs-Industriekunden ab dem 1. Januar 2015 gesenkt werden. Der Stadtrat hat zudem beschlossen, dass für alle Privat- und Gewerbekunden Herkunftsnachweise gekauft werden und damit der Strom eine höhere ökologische Qualität hat. Für diese Kunden besteht der Standardstrom des EW Altstätten ab 2015 zu 100% aus erneuerbarer Energie – produziert in Schweizer Wasserkraftwerken. Die Stromtarife 2015 des EW Altstätten stehen seit Ende August 2014 auf der Homepage www.altstaetten.ch (Dienstleistungen Stadt / Abteilungen / Elektrizitätswerk) zum Download zur Verfügung. Auf der Homepage der Elcom unter www.elcom.admin.ch sind die Strompreise sämtlicher Stromversorger der Schweiz publiziert, ebenso lassen sich Preisberechnungen und Vergleiche für verschiedene Typen von Haushalten und Stromverbrauchern erstellen.

Aufhebung Waschmaschinen-Sperre
Im Versorgungsgebiet des EW Altstätten werden bisher die Waschmaschinen und Tumbler über die Mittagszeit (11.00 bis 12.05 Uhr) gesperrt. In Neubauten müssen ab sofort keine Sperrschütze mehr eingebaut werden. In bestehenden Bauten kann der Gebäudeeigentümer den Sperrschutz auf eigene Kosten durch einen Elektroinstallateur demontieren lassen. Mieterinnen und Mieter wenden sich bitte an den Eigentümer oder die Verwaltung der Liegenschaft, damit diese die Entsperrung in Auftrag gibt. Damit kann künftig auch in diesem Zeitfenster Wäsche gewaschen oder getrocknet werden.

Gebührentarif Wasserwerk 2015
Das Wasserwerk Altstätten hat weiterhin einen beträchtlichen Nachholbedarf für Erneuerungen im Leitungsnetz, in den Bauwerken und den Quellfassungen. Im Jahr 2014 wurde das Generelle Wasserversorgungsprojekt aktualisiert. Die detaillierte Anlagenbewertung ergibt einen Wiederbeschaffungswert sämtlicher Anlagenteile von 118,8 Millionen Franken. Je nach Nutzungsdauer der Anlagen, zwischen 10 Jahren bei einem PC-Leitsystem bis zu 70 oder 80 Jahren bei Wasserleitungen oder Bauwerken, ergibt sich ein durchschnittlicher Wert von 1,5% bis 2%, welcher jährlich in die Substanzerhaltung der Wasserversorgung investiert werden muss. Pro Jahr ergibt dies einen Finanzbedarf von rund zwei Millionen Franken zur Substanzerhaltung der Wasserversorgung. Die heutigen Einnahmen reichen dazu nicht aus.

Der Stadtrat hat daher die jährliche Grundgebühr, nach zehn Jahren auf konstantem Niveau, per 1. Januar 2014 von 36 auf neu 60 Franken erhöht. In einem zweiten Schritt werden ab dem 1. Januar 2015 die Konsumgebühr von 1.20 auf neu 1.60 Franken pro m3 (inkl. MWST) und der jährliche Gebäudezuschlag von 0,24 auf neu 0,30 Promille des aufgewerteten Zeitwertes der angeschlossenen Gebäude erhöht. Es resultieren für das Wasserwerk Altstätten Mehreinnahmen von rund 500‘000 Franken. Der Stadtrat ist überzeugt, dass die Substanzerhaltung und der einwandfreie Zustand der Wasserversorgung eine wichtige öffentliche Aufgabe sind.
Gemäss Preisüberwachungsgesetz hat das Wasserwerk Altstätten den Preisüberwacher am 2. Oktober 2014 über die beabsichtigte Preiserhöhung im Sinne einer Voranmeldung informiert. Sobald die Stellungnahme der Preisüberwachung eintrifft, wird diese gemeinsam mit dem Entscheid des Stadtrates über den definitiven Gebührentarif publiziert.


Gebührentarif Abwasserbeseitigung 2015
Die finanzielle Situation der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung hat sich in den letzten Jahren sehr erfreulich entwickelt. Die aktuelle Sanierung der ARA Altstätten (2013-2015) ist durch die Rücklagen und das Guthaben der Spezialfinanzierung gedeckt. Der Stadtrat hat daher beschlossen, den Gebührentarif Abwasserbeseitigung per 1. Januar 2015 markant zu senken. Die Schmutzwassergebühr wird von 2.50 auf neu 2.00 Franken pro m3 Wasser reduziert. Zum gleichen Zeitpunkt wird die Grundgebühr für Strassen innerhalb der Bauzonen von 8.70 auf 4.30 Franken für Kantonsstrassen und Gemeindestrassen 1. Klasse, respektive von 6.90 auf 3.00 Franken für Gemeindestrassen 2. Klasse pro Laufmeter reduziert. Der Stadtrat freut sich, durch die Reduktion der Schmutzwassergebühr die privaten und gewerblichen Kunden und durch die Reduktion der Grundgebühr für Strassen den Allgemeinen Haushalt entlasten zu können.