Voranschläge 2016 der Stadt Altstätten genehmigt

26. November 2015
Die Bürgerversammlung vom 25. November 2015 genehmigte die Voranschläge für das Jahr 2016 der Laufenden Rechnung und der Investitionsrechnung der Stadt Altstätten sowie der Technischen Betriebe Altstätten. Im Weiteren wurde der um drei Prozent tiefere Steuerfuss von 148 % beschlossen.
An der Bürgerversammlung der Stadt Altstätten vom 25. November 2015 nahmen 166 Stimmbürgerinnen und Stimmbürger teil. Dies entspricht einer Stimmbeteiligung von 2.4 %.

Voranschlag 2016
Der Voranschlag der Laufenden Rechnung 2016 der Stadt Altstätten und der Technischen Betriebe Altstätten wurde ohne Änderungen von der Bürgerversammlung genehmigt. Der Voranschlag des allgemeinen Haushaltes sieht Aufwendungen von 66,458 Mio. Franken und Einnahmen von 65,719 Mio. Franken vor, was einem Aufwandüberschuss von Fr. 170‘000 nach Berücksichtigung des Finanzausgleichsbeitrags der 2. Stufe entspricht. Die Technischen Betriebe Altstätten rechnen mit einem Gesamtaufwand von 11,737 Mio. Franken und einem Gesamtertrag von 13,566 Mio. Franken im Jahr 2016. Daraus ergibt sich ein Ertragsüberschuss von rund 1,829 Mio. Franken, welcher für Abschreibungen und Einlage in den Reservefonds verwendet wird.

Steuerfuss von 148 %
Für das Jahr 2016 wurden durch die Bürgerversammlung folgende Steuersätze beschlossen:

  • Gemeindesteuern (Einkommens- und Vermögenssteuern): 148 %
  • Grundsteuern: 0,8 %o

Protokoll Bürgerversammlung
Das Protokoll der Bürgerversammlung wird vom 10. Dezember 2015 bis 23. Dezember 2015 bei der Stadtkanzlei Altstätten (Rathaus) öffentlich aufgelegt. Innert der Auflagefrist kann jeder Stimmberechtigte und jeder Betroffene beim Departement des Innern des Kantons St. Gallens Beschwerde gegen das Protokoll erheben.