12. Februar 2016
Das bestehende Baureglement aus dem Jahre 1993 wird angepasst und regional harmonisiert. Am 22. Februar 2016 findet dazu eine Informationsveranstaltung im BZR statt.
Das derzeit gültige Baureglement der Stadt Altstätten wurde am 27. September 1993 bzw. am 30. Mai 1994 vom Stadtrat erlassen und am 11. Juni 1996 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt.

Der Stadtrat Altstätten hat ein neues Baureglement erarbeitet. Damit soll den heutigen Anforderungen entsprochen und eine regionale Harmonisierung der kommunalen Bauvorschriften erreicht werden.

Die um- respektive naheliegenden Gemeinden Rüthi, Oberriet, Marbach und Rebstein haben im Jahr 2014 bereits neue Baureglemente erlassen. Diese basieren auf einem Basis-Reglement, welches mit kommunal-spezifischen Bestimmungen ergänzt wurde.

Das neu erarbeitete Baureglement der Stadt Altstätten basiert im Wesentlichen auf den Baureglementen der um- respektive naheliegenden Gemeinden Rüthi, Oberriet, Marbach und Rebstein und wurde mit kommunal-spezifischen Bestimmungen (z.B. mit den speziellen Bestimmungen der einzelnen Kernzonen) ergänzt.

Die grössten Neuerungen, welche das neue Baureglement vorsieht, sind der Verzicht auf die Ausnützungsziffer, die Geschossigkeit sowie den Mehrlängenzuschlag.

Mit der Ausnützungsziffer wurden die anrechenbaren Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksgrösse beschränkt. Die Ausdehnung der Gebäude soll künftig nur durch die Gebäudelänge, die Gebäude- und Firsthöhe, die Gebäudetiefe sowie die Grenz-, Strassen-, Gewässer- und Waldabstände begrenzt werden. Weitere Neuerungen im neuen Baureglement sind die Anpassung der Strassenabstände an das kantonale Strassengesetz, die Einführung eines Naturgefahrenartikels sowie verschiedene weitere kleinere Anpassungen.

Das Baureglement wird öffentlich aufgelegt und untersteht dem fakultativen Referendum. Die genauen Auflagendaten werden rechtzeitig publiziert.

Das neu erarbeitete Baureglement kann ab sofort auf der Homepage der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch) heruntergeladen oder auf dem Bauamt angefordert oder abgeholt werden (071 757 77 80 / bauamt@altstaetten.ch).

Anregungen zum neuen Baureglement können bis Freitag, 18. März 2016 beim Bauamt schriftlich eingereicht werden.

Am Montag, 22. Februar 2016 findet um 20.00 Uhr in der Aula des Berufs- und Weiterbildungszentrums BZR eine Informationsveranstaltung zum neuen Baureglement statt.

Am Freitag, 4. März 2016, 13.30 Uhr – 17.00 Uhr und am Samstag, 5. März 2016, 09.00 Uhr – 12.00 Uhr steht die Bauverwaltung der Stadt Altstätten für weitere Auskünfte im Ratsaal (Rathaus 5. Obergeschoss) zur Verfügung.

Interessierte sind zu beiden Anlässen herzlich eingeladen.