Neues Baureglement / Anpassung Parkplatzreglement

25. April 2016
Das bestehende Baureglement aus dem Jahre 1993 wird angepasst und regional harmonisiert.
Das derzeit gültige Baureglement der Stadt Altstätten wurde am 27. September 1993 bzw. am 30. Mai 1994 vom Stadtrat erlassen und am 11. Juni 1996 vom Baudepartement des Kantons St. Gallen genehmigt.

Neues Baureglement
Der Stadtrat Altstätten hat ein neues Baureglement erarbeitet. Damit soll den heutigen Anforderungen entsprochen und eine regionale Harmonisierung der kommunalen Bauvorschriften erreicht werden.
Die um- resp. naheliegenden Gemeinden Rüthi, Oberriet, Marbach und Rebstein haben im Jahr 2014 bereits neue Baureglemente erlassen. Diese basieren auf einem Basis-Reglement, welche mit kommunal-spezifischen Bestimmungen ergänzt wurde. Das neu erarbeitete Baureglement der Stadt Altstätten basiert im Wesentlichen auf den Baureglementen der um- resp. naheliegenden Gemeinden Rüthi, Oberriet, Marbach und Rebstein und wurde mit kommunal-spezifischen Bestimmungen (z.B. mit den speziellen Bestimmungen der einzelnen Kernzonen) ergänzt.

Die grössten Neuerungen welche das neue Baureglement vorsieht sind der Verzicht auf die Ausnützungsziffer, die Geschossigkeit sowie den Mehrlängenzuschlag. Mit der Ausnützungsziffer wurden die anrechenbaren Geschossflächen im Verhältnis zur Grundstücksgrösse beschränkt. Die Ausdehnung der Gebäude soll künftig nur durch die Gebäudelänge, die Gebäude- und Firsthöhe, die Gebäudetiefe sowie die Grenz-, Strassen-, Gewässer- und Waldabstände begrenzt werden.

Weitere Neuerungen
Weitere Neuerungen im neuen Baureglement sind die Anpassung der Strassenabstände an das kantonale Strassengesetz, die Einführung eines Naturgefahrenartikels sowie verschiedene weitere kleinere Anpassungen.
Das Baureglement wird vom 26. April 2016 bis 25. Mai 2016 öffentlich aufgelegt und untersteht dem fakultativen Referendum.
Aufgrund der neuen Bestimmungen im neuen Baureglement müssen auch einzelne Artikel des bestehenden Parkplatzreglementes angepasst werden. Die Anpassungen des Parkplatzreglementes unterliegen im Sinne von Art. 15/16 Gemeindeordnung der Stadt Altstätten (GO) dem fakultativen Referendum. Die Referendumsauflage wird vom 28. April 2016 bis 6. Juni 2016 durchgeführt.

Sowohl das neu erarbeitete Baureglement als auch das angepasste Parkplatzreglement können ab sofort auf der Homepage der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch) heruntergeladen oder auf dem Bauamt angefordert oder abgeholt werden (071 757 77 80 / bauamt@altstaetten.ch)

Zugehörige Objekte

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