Anpassung Wasserreglement und Abwassertarif

17. November 2016
Im Wasserreglement der Stadt Altstätten soll die Verrechnung der Anschlussbeiträge vereinfacht werden. Gleichzeitig hat der Stadtrat eine Senkung der Schmutzwassergebühr um 10 Prozent beschlossen.
Grundeigentümer müssen beim Anschluss eines Gebäudes an die Wasserversorgung einen Anschlussbeitrag entrichten. Die Höhe ist in Artikel 45 des Wasserreglements festgelegt und richtet sich heute nach der Nutzungsart des Gebäudes. Bei gemischten Nutzungen, beispielsweise Wohn- und Gewerbegebäuden, müssen unterschiedliche Ansätze angewendet werden. Das ist aufwendig in der Berechnung und schafft Unsicherheiten, insbesondere bei nachträglichen Umnutzungen. Der heutige Anschlussbeitrag beträgt zwischen 0,5 bis 1,0 Prozent vom Gebäudezeitwert. Der Stadtrat hat sich für einen einheitlichen Ansatz von 0,9 Prozent ausgesprochen. Bei gleichbleibender Bautätigkeit wie in den letzten Jahren würden damit für das Wasserwerk Altstätten Mehreinnahmen von rund 150‘000 Franken pro Jahr resultieren. Der erhöhte Finanzbedarf ist erforderlich, damit langfristig der Werterhalt und die Erneuerung der Wasserversorgung sichergestellt werden kann.

Die Anpassung des Wasserreglements wurde durch den Stadtrat am 7. November 2016 erlassen und untersteht dem fakultativen Referendum. Es wird vom 18. November bis 27. Dezember 2016 aufgelegt. Das Wasserreglement kann bei der Stadtkanzlei, Rathaus 4. Stock oder unter www.altstaetten.ch (amtliche Publikationen) eingesehen werden.

Die finanzielle Situation der Spezialfinanzierung Abwasserbeseitigung hat sich in den letzten Jahren erfreulich entwickelt. Der Stadtrat hat daher eine Anpassung des Gebührentarifs für die Abwasserbeseitigung beschlossen. Die Schmutzwassergebühr wird um 10% von 2,00 auf 1,80 Franken pro Kubikmeter Wasser gesenkt. Gleichzeitig wird die Grundgebühr für Wohn-, Gewerbe- und Industrieflächen sowie für Strassen gesenkt. Der neue Gebührentarif für die Abwasserbeseitigung wird per 1. Januar 2017 in Kraft treten.