Einführung von bargeldloser Bezahlung auf den öffentlichen Parkplätzen

12. Dezember 2016
Die Stadt Altstätten führt mit der ParkingCard die bargeldlose Bezahlung von Parkgebühren auf den öffentlichen Parkplätzen ein. Änderungen gibt es bei der Parkzeitbeschränkung in der Parkzone 2 und beim Bahnhofareal. In der Parkgarage Rathaus wurden Veloabstellplätze in Betrieb genommen.
Wie die Stadt Altstätten am 13. Oktober 2016 informierte, erfährt das Reglement über das Parkieren auf öffentlichem Grund (Parkierungsreglement R-03) einzelne Anpassungen. Die öffentliche Auflage ist abgeschlossen, das geänderte Parkierungsreglement tritt rückwirkend am 1. Dezember 2016 in Kraft. Damit sind die rechtlichen Grundlagen zur Einführung der bargeldlosen Bezahlung auf den öffentlichen Parkplätzen geschaffen.

Das im Kanton St. Gallen bereits weit verbreitete System ParkingPay mit der ParkingCard ist ab sofort auch in Altstätten im Einsatz. Parkbewilligungen können bequem über Internet oder Smartphone bestellt und Parkgebühren bargeldlos bezahlt werden. Die Parkuhren nehmen selbstverständlich auch weiterhin Münz an. Für Monats- und Jahresbewilligungen mit Laufzeitbeginn ab 1. Januar 2017 ist jedoch zwingend eine Vignette von ParkingPay an der Windschutzscheibe anzubringen; die bis anhin gültigen Karten stehen nicht mehr zum Verkauf. Die bisherigen Inhaber von Dauerkarten wurden schriftlich über die Änderungen informiert. Wie das neue System funktioniert, ist auf der Website der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch, Startseite unter „Unser Service“) ausführlich beschrieben. Der Stadtrat ist überzeugt, mit der ParkingCard eine zukunftsorientierte und effiziente Lösung anzubieten.

Neue Zeitbeschränkungen ausserhalb der Altstadt
Mit dem Parkierungsreglement treten weitere Änderungen in Kraft, welche die Parkzone 2, also alle Parkplätze rund um die Altstadt, und das Bahnhofareal betreffen. Die maximale Parkzeit von fünf Stunden pro Tag für barzahlende Parkplatzbenutzer in der Parkzone 2 wird aufgehoben; ab sofort gilt eine Beschränkung von maximal 48 Stunden für alle Fahrzeuge. Bisher war eine 48-Stunden-Beschränkung lediglich auf der Breite und bei der Kleinviehhalle signalisiert. Neu festgelegt wurde die maximale Parkdauer beim Bahnhofareal; sie beträgt sieben Tage.

Veloständer in der Parkgarage Rathaus
Um den Zugang zum Städtli auch für Radfahrerinnen und Radfahrer attraktiver zu machen, stehen seit kurzem im obersten Geschoss der Parkgarage Rathaus zwei Veloständer für die Öffentlichkeit zur Verfügung. Damit bietet die Stadt endlich – zwar in beschränkter Anzahl - gedeckte Veloabstellplätze inmitten des Zentrums an. Die Benutzer werden gebeten, bei der Ein- und Ausfahrt auf den Autoverkehr Rücksicht zu nehmen.
Die neuen Kleber an den Parkuhren zeigen an, wo die ParkingCard eingesetzt werden kann
Die neuen Kleber an den Parkuhren zeigen an, wo die ParkingCard eingesetzt werden kann