Stellungnahme Stadtrat zu Leserbrief vom 31. August 2017 von Christoph Mattle
Grundsätzlich besteht die Initiative „Autofreie Marktgasse“ aus zwei Teilen: dem Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts zur Attraktivitätssteigerung der Marktgasse sowie der Forderung zur Umsetzung einer autofreien Marktgasse.
Konzept zur Attraktivitätssteigerung
Der Stadtrat wird bei einem Ja zur Initiative ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Marktgasse ausarbeiten. Die Stimmbürgerinnen und -bürger der Stadt Altstätten werden je nach Höhe des Kreditbedarfs zur Umsetzung der Massnahmen in einer Urnenabstimmung, an der Bürgerversammlung oder im Voranschlag die Gelegenheit erhalten, über die Finanzierung zu entscheiden. Je nach Ausgang der Abstimmung wird sich zeigen, ob das Konzept ausgeführt werden kann oder nicht. Fällt der Entscheid negativ aus, muss das Konzept so lange überarbeitet werden, bis die Bevölkerung die Finanzierung der Massnahmen unterstützt.
Verkehrsmassnahmen für eine autofreie Marktgasse
Für die Umsetzung der Verkehrsmassnahmen der Initiative „Autofreie Marktgasse“ wird der Stadtrat einen entsprechenden Antrag an das Polizeikommando St. Gallen stellen. Der Stadtrat ist dabei frei in der Definition der notwendigen Massnahmen. Insofern kann er beispielsweise die Zeiten für Versorgungsfahrten für Anwohnende, Geschäfte und Restaurants oder den Perimeter des autofreien Bereichs selber festlegen und bei der Polizei beantragen. Selbst die Initianten haben seit der Unterschriftensammlung den Perimeter angepasst und den geforderten autofreien Abschnitt gemäss ihrem Flyer neu erst ab dem Locherbrunnen vorgesehen (vormals ab Einfahrt Marktgasse).
Das Polizeikommando St. Gallen wird den eingereichten Antrag (beispielsweise eine Fussgängerzone für einen gewissen Bereich) prüfen und eine entsprechende Verfügung erlassen. Vor der Umsetzung der Massnahmen sind diese öffentlich aufzulegen (Verkehrsmassnahmen gemäss Art. 107 Abs. 1 Signalisationsverordnung i.V.m. Art. 23. Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz während 14 Tagen, bauliche Massnahmen gemäss Art. 39 ff. Strassengesetz des Kantons St. Gallen während 30 Tagen).
Christoph Mattle wirft in seinem Leserbrief verschiedene weitere Fragen auf. Unter anderem will er wissen, ob die Verkehrsbeschränkungen zeitlich beschränkt werden könnten (bspw. nur in den Sommermonaten autofrei) oder ein befristeter Versuch einer autofreien Marktgasse durchgeführt werden kann. Die Verkehrsmassnahmen können gemäss Art. 107 Abs. 2bis Signalisationsverordnung während einem Jahr als Versuch geprüft werden. Gemäss Abklärungen mit dem Polizeikommando könnte gemäss Art. 3 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz der Verkehr auch auf die Sommermonate beschränkt werden. Es entspricht allerdings dem demokratischen Verständnis des Stadtrates, dass die Initiative bei einer allfälligen Annahme nicht völlig verwässert werden darf. Die Initiative sieht weder einen Versuchsbetrieb noch eine auf die Sommermonate beschränkte autofreie Marktgasse vor. Selbstverständlich würde der Stadtrat bei einer allfälligen Annahme der Initiative versuchen, unter Berücksichtigung des Volksentscheides die Bedürfnisse aller Anspruchsgruppen so gut wie möglich miteinzubeziehen. Der Stadtrat empfiehlt die Annahme des Gegenvorschlags, da dieser eine klare Strategie aufzeigt, die verschiedenen Bedürfnisse in der Marktgasse berücksichtigt und den Weg für eine gemeinsame Weiterentwicklung unserer Stadt ebnet.
Einladung zur Informationsveranstaltung
Am kommenden Mittwoch, 6. September findet um 19.30 Uhr im Sonnensaal die Informationsveranstaltung zur Initiative und zum Gegenvorschlag statt. Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees wie auch des Stadtrates werden ihre Lösungsvorschläge vorstellen und diskutieren. Zudem beantworten sie zusammen mit Fachexperten gerne Fragen aus dem Publikum. Alle Interessierten sind herzlich zur Veranstaltung eingeladen.