Stellungnahme Stadtrat zu Leserbrief vom 31. August 2017 von Christoph Mattle

1. September 2017
Was passiert, wenn die Bevölkerung von Altstätten die Initiative „Autofreie Marktgasse“ am 24. September 2017 annimmt? Der Stadtrat nimmt zu den Fragen von Christoph Mattle Stellung. Gerne möchte er bei dieser Gelegenheit nochmals zur Orientierungsversammlung am 6. September 2017 um 19.30 Uhr im Sonnensaal einladen.
Das Initiativkomitee „Autofreie Marktgasse“ hat am 17. Juni 2015 die gleichnamige Volksinitiative in Form einer allgemeinen Anregung eingereicht. „In Form einer allgemeinen Anregung“ bedeutet, dass die Initiative gezielt Spielräume für verschiedene Umsetzungslösungen offen lassen muss. Sie darf weder allzu konkret noch allzu vage sein. Entscheidend ist, dass das Begehren im Gegensatz zu einem formulierten Entwurf nicht unabänderbar ist, das heisst weder Wortlaut noch Rechtsstufe verbindlich festlegt, sondern Vervollständigung bedarf. Die Details werden dem Umsetzungsprozess, welcher erst nach Annahme der Initiative eintritt, überlassen.

Grundsätzlich besteht die Initiative „Autofreie Marktgasse“ aus zwei Teilen: dem Auftrag zur Erarbeitung eines Konzepts zur Attraktivitätssteigerung der Marktgasse sowie der Forderung zur Umsetzung einer autofreien Marktgasse.

Konzept zur Attraktivitätssteigerung

Der Stadtrat wird bei einem Ja zur Initiative ein Konzept zur Attraktivitätssteigerung der Marktgasse ausarbeiten. Die Stimmbürgerinnen und -bürger der Stadt Altstätten werden je nach Höhe des Kreditbedarfs zur Umsetzung der Massnahmen in einer Urnenabstimmung, an der Bürgerversammlung oder im Voranschlag die Gelegenheit erhalten, über die Finanzierung zu entscheiden. Je nach Ausgang der Abstimmung wird sich zeigen, ob das Konzept ausgeführt werden kann oder nicht. Fällt der Entscheid negativ aus, muss das Konzept so lange überarbeitet werden, bis die Bevölkerung die Finanzierung der Massnahmen unterstützt.

Verkehrsmassnahmen für eine autofreie Marktgasse

Für die Umsetzung der Verkehrsmassnahmen der Initiative „Autofreie Marktgasse“ wird der Stadtrat einen entsprechenden Antrag an das Polizeikommando St. Gallen stellen. Der Stadtrat ist dabei frei in der Definition der notwendigen Massnahmen. Insofern kann er beispielsweise die Zeiten für Versorgungsfahrten für Anwohnende, Geschäfte und Restaurants oder den Perimeter des autofreien Bereichs selber festlegen und bei der Polizei beantragen. Selbst die Initianten haben seit der Unterschriftensammlung den Perimeter angepasst und den geforderten autofreien Abschnitt gemäss ihrem Flyer neu erst ab dem Locherbrunnen vorgesehen (vormals ab Einfahrt Marktgasse).

Das Polizeikommando St. Gallen wird den eingereichten Antrag (beispielsweise eine Fussgängerzone für einen gewissen Bereich) prüfen und eine entsprechende Verfügung erlassen. Vor der Umsetzung der Massnahmen sind diese öffentlich aufzulegen (Verkehrsmassnahmen gemäss Art. 107 Abs. 1 Signalisationsverordnung i.V.m. Art. 23. Einführungsverordnung zum eidgenössischen Strassenverkehrsgesetz während 14 Tagen, bauliche Massnahmen gemäss Art. 39 ff. Strassengesetz des Kantons St. Gallen während 30 Tagen).

Christoph Mattle wirft in seinem Leserbrief verschiedene weitere Fragen auf. Unter anderem will er wissen, ob die Verkehrsbeschränkungen zeitlich beschränkt werden könnten (bspw. nur in den Sommermonaten autofrei) oder ein befristeter Versuch einer autofreien Marktgasse durchgeführt werden kann. Die Verkehrsmassnahmen können gemäss Art. 107 Abs. 2bis Signalisationsverordnung während einem Jahr als Versuch geprüft werden. Gemäss Abklärungen mit dem Polizeikommando könnte gemäss Art. 3 Abs. 3 Strassenverkehrsgesetz der Verkehr auch auf die Sommermonate beschränkt werden. Es entspricht allerdings dem demokratischen Verständnis des Stadtrates, dass die Initiative bei einer allfälligen Annahme nicht völlig verwässert werden darf. Die Initiative sieht weder einen Versuchsbetrieb noch eine auf die Sommermonate beschränkte autofreie Marktgasse vor. Selbstverständlich würde der Stadtrat bei einer allfälligen Annahme der Initiative versuchen, unter Berücksichtigung des Volksentscheides die Bedürfnisse aller Anspruchsgruppen so gut wie möglich miteinzubeziehen. Der Stadtrat empfiehlt die Annahme des Gegenvorschlags, da dieser eine klare Strategie aufzeigt, die verschiedenen Bedürfnisse in der Marktgasse berücksichtigt und den Weg für eine gemeinsame Weiterentwicklung unserer Stadt ebnet.

Einladung zur Informationsveranstaltung

Am kommenden Mittwoch, 6. September findet um 19.30 Uhr im Sonnensaal die Informationsveranstaltung zur Initiative und zum Gegenvorschlag statt. Vertreterinnen und Vertreter des Initiativkomitees wie auch des Stadtrates werden ihre Lösungsvorschläge vorstellen und diskutieren. Zudem beantworten sie zusammen mit Fachexperten gerne Fragen aus dem Publikum. Alle Interessierten sind herzlich zur Veranstaltung eingeladen.
Marktgasse Altstätten