16. Oktober 2009
Die Stadt Altstätten führt die Kontrollpflicht für kleine Holzfeuerungen bis 70 kW ein. Dies erfordert eine Anpassung des Reglements über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen. Das fakultative Referendum wird in der Zeit vom 19. Oktober 2009 bis 17. Dezember 2009 durchgeführt. Das neue Reglement liegt bei der Bauverwaltung Altstätten, Planauflageraum Rathaus, 3. Stock, öffentlich auf.
Holz als Brennstoff hat in den letzten Jahren zunehmend an Beliebtheit gewonnen. Es ist heute nach der Wasserkraft die zweitwichtigste einheimische erneuerbare Energiequelle. Die Zahl der modernen automatischen Holzfeuerungen hat sich beinahe verdreifacht, aber auch die der Cheminées und der Cheminéeöfen hat sich in den letzten 15 Jahren rund verdoppelt.

Die Kehrseite der Medaille ist, dass Holzfeuerungen nicht vernachlässigbare Verursacher von Feinstaub wie Russ und Teer sind. Diese werden bei unvollständiger Verbrennung von Holz gebildet. Ebenso entstehen die besonders giftigen Schwermetalle und Dioxine durch missbräuchliches Mitverbrennen von Abfall in Holzfeuerungen und in offenen Feuern.

Besonders im Winter tragen Holzfeuerungen erheblich zur Belastung der Luft mit Feinstaub bei. Verursacher sind sowohl kleine wie auch grosse Holzfeuerungen. Zudem findet man Abfall- und Abbruchholz und mitunter sogar Verpackungsmaterial sowie weiteren Abfall im Ofen.

Eine systematische Kontrolle kleiner Holzfeuerungen kann Fehlverhalten erkennen und korrigieren. Damit lassen sich schätzungsweise mehrere Tonnen Feinstaub pro Jahr vermeiden. Eine einfache visuelle sowie regelmässige und systematische Kontrolle der einfachen Holzfeuerungen hat damit ein hervorragendes Kosten-Nutzenverhältnis.

Die Tatsache, dass Öl- und Gasfeuerungen in welchen eine relativ saubere Verbrennung stattfindet, flächendeckend regelmässig streng kontrolliert werden, während die kleineren Holzfeuerungen mit bedeutend höherem Belastungspotential bis jetzt überhaupt nicht kontrolliert wurden, hat zu Recht zu Unmut geführt. Mit der Einführung einer systematischen Feuerungskontrolle für Feuerungsanlagen wird dieser ungleichen Behandlung entgegengewirkt.

Die Umweltdirektorenkonferenz der Ostschweizer Kantone und des Fürstentum Lichtenstein haben beschlossen, verstärkt gegen die illegale Abfallverbrennung vorzugehen und eine koordinierte Kontrolle der Holzfeuerungen einzuführen. Deren Ziel ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen sowie den Boden vor schädlichen Luftverunreinigungen zu schützen. Weiter wird eine rechtliche Gleichbehandlung mit den Öl- und Gasfeuerungen angestrebt.

Der Vollzug des Grossratsbeschlusses über Luftreinhaltemassnahmen obliegt den Gemeinden. Deshalb hat der Stadtrat beschlossen, die Kontrollpflicht für kleine Holzfeuerungen bis 70 kWh einzuführen. Dies erfordert eine Anpassung des Reglements über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen. Der Stadtrat hat ein neues Reglement geschaffen: Das alte Reglement wird auf den Zeitpunkt der Inkraftsetzung des neuen aufgehoben.

Kosten

Die Kosten für die Kontrolle der Holzfeuerungen werden nach dem Verursacherprinzip den Grundeigentümern belastet. Dies wurde für die Öl- und Gasfeuerungen bereits vor Jahren eingeführt. Der Stadtrat hat den erforderlichen Gebührentarif erlassen. Er untersteht nicht dem fakultativen Referendum.

Referendum

Das vom Stadtrat Altstätten am 24. August 2009 beschlossene neue Reglement über Luftreinhaltemassnahmen bei Feuerungen untersteht dem fakultativen Referendum.

Das fakultative Referendum wird in der Zeit vom 19. Oktober 2009 bis 17. Dezember 2009 durchgeführt. Die Referendumsauflage erfolgt bei der Bauverwaltung, Rathaus Altstätten, Planauflageraum, 3. Stock.

Das Referendum kommt zustande, wenn 400 Stimmberechtigte schriftlich die Abstimmung durch die Bürgerschaft verlangen.

Es ist geplant das neue Reglement nach der Genehmigung durch das Baudepartement, voraussichtlich auf Anfang Januar 2010 in Kraft zu setzen.