Volksabstimmung/Wahlen vom 27. September 2020
A) Eidgenössische Volksabstimmung
- Volksinitiative vom 31. August 2018 «Für eine massvolle Zuwanderung (Begrenzungsinitiative)»;
- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die Jagd und den Schutz wildlebender Säugetiere und Vögel (Jagdgesetz, JSG);
- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über die direkte Bundessteuer (DBG) (Steuerliche Berücksichtigung der Kinderdrittbetreuungskosten);
- Änderung vom 27. September 2019 des Bundesgesetzes über den Erwerbsersatz für Dienstleistende und bei Mutterschaft (Erwerbsersatzgesetz, EOG);
- Bundesbeschluss vom 20. Dezember 2019 über die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge.
B) Erneuerungswahlen der Gemeinde- und Stadtbehörden für die Amtsdauer 2021-2024
- Wahl ins Gemeinde bzw. Stadtpräsidium
- Wahl der Mitglieder des Gemeinde bzw. Stadtrates
- Wahl der Mitglieder der Geschäftsprüfungskommission
- Wahl Schulpräsidium (nur in Einheitsgemeinde Rüthi)
Die Urnen werden aufgestellt am Sonntag, 27. September 2020
Altstätten Rathaus 09.30 – 11.00 Uhr
Rebstein Rathaus 10.30 – 11.30 Uhr
Marbach Rathaus 10.30 – 11.30 Uhr
Eichberg Gemeindehaus 10.00 – 11.30 Uhr
Oberriet Rathaus 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Eichenwies 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Montlingen 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Kriessern 10.00 – 11.00 Uhr
Schulhaus Kobelwald 10.00 – 11.00 Uhr
Rüthi Rathaus 10.00 – 11.00 Uhr
Stimmberechtigt sind Schweizerinnen und Schweizer, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben, in der Gemeinde wohnen und von der Stimmfähigkeit nicht ausgeschlossen sind.
Vorzeitige persönliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten haben am Donnerstag und Freitag, 24. und 25. September 2020, während den ordentlichen Büroöffnungszeiten der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtverwaltung die Möglichkeit, die vorzeitige persönliche Stimme bei der/dem Stimmregisterführer/in abzugeben.
Briefliche Stimmabgabe
Die Stimmberechtigten können ihre Stimme ab Erhalt des Abstimmungsmaterials von jedem beliebigen Ort im In- oder Ausland aus brieflich abgeben. Diese muss spätestens am Sonntag, 27. September 2020, bis zur Schliessung der Urnen bei der jeweiligen Gemeinde bzw. der Stadt eintreffen. Das Stimmmaterial erhalten die Stimmberechtigten durch die Post zugestellt. Fehlende Unterlagen können bis Freitag, 25. September 2020, bei den zuständigen Stimmregisterführern der Gemeinden bzw. der Stadt nachbezogen werden.
Allfälliger 2. Wahlgang
Der 2. Wahlgang wurde auf Sonntag, 29. November 2020, und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festgesetzt. Falls ein 2. Wahlgang stattfindet, sind Wahlvorschläge für diesen Wahlgang bis spätestens 6. Oktober 2020, 12.00 Uhr, der betreffenden Gemeinde- bzw. Stadtkanzlei einzureichen. Weitere Informationen und die notwendigen Formulare können ab 29. September 2020 bei der jeweiligen Gemeinde- bzw. Stadtkanzlei bezogen werden. Im Übrigen gelten die gleichen Bestimmungen wie für den 1. Wahlgang.
Altstätten, Eichberg, Marbach, Oberriet, Rüthi Die Gemeinderatskanzleien
und Rebstein, 14. August 2020 Die Stadtkanzlei