22. Januar 2020
Altstätten – Im Januar erfolgt der Versand der Steuererklärungen. Das kantonale Steueramt bietet in Zusammenarbeit mit den Gemeindesteuerämtern eine Unterstützung beim Ausfüllen der Steuererklärung an. Steuerfachleute beantworten Fragen via Chat-Funktion (www.machs-eifach.ch) auch abends sowie am Wochenende.

Steuererklärung ausfüllen

In den nächsten Tagen werden die Steuererklärungen 2019 zugestellt, welche bis Ende März 2020 ausgefüllt und eingereicht werden sollten. Selbständig Erwerbende haben etwas länger Zeit und reichen die Steuererklärung bis Ende Mai ein. Fristverlängerungen zur Einreichung der Steuererklärung können online über die Internetseite www.steuern.sg.ch oder über den aufgedruckten QR-Code beantragt werden.

 

Die erste Steuererklärungwww.machs-eifach.ch

Für junge Erwachsene, welche zum ersten Mal die Steuererklärung ausfüllen, steht neu die Website www.machs-eifach.ch zur Verfügung. Auf der Website finden junge Erwachsene und weitere Interessierte wie Lehrpersonen oder Eltern Anleitungen zur Steuererklärung, teilweise in Erklärvideos. Die FAQ's sowie das "Wissen2Go" wurden in Zusammenarbeit mit einer Lehrperson und seiner Berufsschule erarbeitet. Ausserdem haben junge Erwachsene die Möglichkeit, via Chat mit Steuerfachleuten des Kantons und der Gemeinden auch ausserhalb der Öffnungszeiten direkt in Kontakt zu treten und diesen spezifische Fragen zu stellen. Sie sind werktags abends von 19.00 bis 22.00 Uhr sowie an den Wochenenden jeweils von 14.00 bis 20.00 Uhr erreichbar. Damit orientiert sich das Steueramt noch konsequenter an den zeitlichen Verfügbarkeiten der Kundinnen und Kunden. Die Einsätze der Steuerfachleute sind freiwillig. Mit der neuen Website für junge Steuerpflichtige möchte das Steueramt erreichen, dass die jungen Steuerpflichtigen ihre Steuererklärung fristgerecht und korrekt ausfüllen. Zudem erhalten Lehrkräfte mit der LandingPage ein Werkzeug und Informationen zum Thema Steuern für den Unterricht.

 

Elektronisch einreichen

Die elektronische Einreichung der Steuererklärung bringt den Steuerpflichtigen grosse Vorteile. Das Ausfüllen wird einfacher, Vorjahresdaten können übernommen werden und es sind nur noch die aktuellen Werte einzufügen, das Zusammenrechnen sowie das Übertragen der Zahlen erfolgt automatisch und es wird weniger Papier benötigt. Durch die elektronische Einreichung werden die Arbeitsabläufe beim Steueramt stark vereinfacht. Nutzen auch Sie diese Möglichkeit und reichen Sie elektronisch ein. Die elektronische Steuererklärung steht seit Donnerstag, 16. Januar 2020 unter www.steuern.sg.ch zur Verfügung.

 

Provisorische Steuerrechnung

In den nächsten Tagen werden die vorläufigen Steuerrechnungen für das Jahr 2020 zugestellt. Das Steueramt empfiehlt zu prüfen, ob diese den tatsächlichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entsprechen. Ist das nicht der Fall, so kann die Rechnung unter www.steuern.sg.ch (eKonto) online angepasst oder mit dem Steueramt Kontakt aufgenommen werden. Jede Zahlung wird bis zur Schlussrechnung zu Gunsten der Steuerpflichtigen verzinst. Umgekehrt wird der Steuerbetrag der Schlussrechnung zu Lasten der Pflichtigen verzinst. Der Zinssatz 2020 liegt bei 0,25 Prozent. Sollten die vorgegebenen Zahlungstermine nicht eingehalten werden können, lohnt sich eine frühzeitige Kontaktaufnahme mit dem Steueramt, damit entsprechende Ratenzahlungen vereinbart werden können. Ratenzahlungen können unter www.steuern.sg.ch (eKonto) auch rund um die Uhr selber erfasst werden. Selbstverständlich sind die Mitarbeitenden des Steueramtes, 071 757 77 60, bei Fragen gerne behilflich.

Machs-eifach