9. März 2020
Altstätten – Am 1. Januar 2021 beginnt die neue Amtsdauer (2021-2024). Die Erneuerungswahlen finden am 27. September statt. Die Wahlvorschläge müssen bis spätestens Freitag, 19. Juni eintreffen.

Erneuerungswahlen

Der erste Wahlgang der Erneuerungswahlen wurde auf den 27. September 2020 und im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen auf die Vortage festgelegt.

 

Wahlvorschläge für den 1. Wahlgang

Die Wahlvorschläge für die Kandidaturen für das Stadtpräsidium, Mitglied des Stadtrates sowie der Geschäftsprüfungskommission der Stadt Altstätten müssen bis spätestens Freitag, 19. Juni 2020, 12.00 Uhr, bei der Stadtkanzlei Altstätten, Rathausplatz 2, 9450 Altstätten eingereicht werden.

Ein Wahlvorschlag ist nur gültig, wenn er höchstens so viele Kandidierende enthält, als Mandate zu vergeben sind. Es dürfen nur wählbare Kandidierende aufgeführt werden und die Kandidierenden müssen ihr Einverständnis zur Kandidatur erklären. Jeder Wahlvorschlag muss von wenigstens 15 in der Stadt Altstätten Stimmberechtigten eigenhändig unterzeichnet sein.

Formulare für die Wahlvorschläge und Einverständniserklärungen können bei der Stadtkanzlei (Telefon: 071 757 77 03; E-Mail: kanzlei@altstaetten.ch) bezogen oder auf der Website der Stadt Altstätten (www.altstaetten.ch; Stichwort Erneuerungswahlen) heruntergeladen werden.

 

Die eingereichten Wahlvorschläge werden geprüft und anschliessend die amtlichen Stimmzettel gedruckt.

 

Wahlvorschläge 2. Wahlgang

Ein allfälliger zweiter Wahlgang findet am 29. November 2020 statt. Die Einreichefrist für die Wahlvorschläge endet am Dienstag, 6. Oktober 2020, 12.00 Uhr. Wenn für den zweiten Wahlgang nur so viele Vorschläge eingehen, wie Mandate zu vergeben sind, ist auch die stille Wahl möglich.