Vor der Geburt
Vor der Geburt erhalten Sie von Ihrem Arzt oder vom Spital das Geburtsmeldeformular. Bitte beachten Sie im Formular vorhandenen Hinweise für die Registrierung der Geburt sowie weitere wichtige Hinweise für die Eltern. 
Das Formular Geburtsanmeldung kann auch online ausgefüllt werden (siehe Online-Dienste).

Nach der Geburt
  • Wenn Ihr Kind in einem Spital oder einem Geburtshaus auf die Welt kommt, kümmert sich die Verwaltung um die Meldung an das Zivilstandsamt.
  • Wird Ihr Kind im Zivilstandskreis Rheintal Zuhause geboren, melden Sie uns dies bitte innert 3 Tagen. Bringen Sie dazu das ausgefüllte, von der Hebamme unterzeichnete Formular Geburtsanmeldung, das Familienbüchlein/den Familienausweis sowie einen gültigen Ausweis (Identitätskarte oder Reisepass) mit. Wir veranlassen die Geburtsmitteilung an das Einwohneramt Ihrer Wohngemeinde.

Einen Auszug aus dem Geburtsregister (CIEC-Formular, international) erhalten Sie auf Wunsch beim zuständigen Zivilstandsamt des Geburtsortes; siehe Online-Dienst.

Zugehörige Objekte