AHV-Rente
Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.
Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:
- die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
- der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
- Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.
Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen auf www.svasg.ch erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Einwohneramt bezogen werden.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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AHV-Zweigstelle | 071 757 77 20 | einwohneramt@altstaetten.ch |