Anspruch auf eine Altersrente haben Personen, die das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das ordentliche Rentenalter bei 65 Jahren und bei Frauen bei 64 Jahren.

Damit eine Person Anspruch auf eine Altersrente hat, müssen ihr mindestens während eines vollen Beitragsjahres Beiträge angerechnet werden können.

Ein volles Beitragsjahr liegt vor, wenn:
  • die versicherte Person während insgesamt eines Jahres Beiträge geleistet hat, oder
  • der erwerbstätige Ehegatte einer versicherten Person mindestens während eines Jahres den doppelten Mindestbeitrag entrichtet hat, oder
  • Erziehungs- oder Betreuungsgutschriften angerechnet werden können.

Weitere Auskünfte, Formulare und Merkblätter sind auf der Homepage der Sozialversicherungsanstalt des Kantons St. Gallen auf www.svasg.ch erhältlich oder können bei der AHV-Zweigstelle im Einwohneramt bezogen werden.

Zugehörige Objekte