Aufbruchsbewilligung für Werkleitungsanschluss in Strassen

Bei der Ausführung eines Bauvorhabens, welches das Verlegen von Leitungen in öffentlichen Strassen zum Werkleitungsanschluss beinhaltet, ist ein Gesuch um Aufbruchsbewilligung einzureichen.

Nach Erhalt der Bewilligung ist frühzeitig vor Baubeginn zwingend mit dem Leiter Unterhaltsdienst Kontakt aufzunehmen, um die Einzelheiten zur Signalisierung der Strassen zu klären (Direktwahl 071 757 78 11).

Bitte beachten Sie: Wenn es sich bei der betroffenen Strasse um eine Kantonsstrasse handelt, ist ein separates Gesuch an den Kanton St. Gallen zu stellen.

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