Aufbruchsbewilligung für Werkleitungsanschluss in Strassen
Nach Erhalt der Bewilligung ist frühzeitig vor Baubeginn zwingend mit dem Leiter Unterhaltsdienst Kontakt aufzunehmen, um die Einzelheiten zur Signalisierung der Strassen zu klären (Direktwahl 071 757 78 11).
Bitte beachten Sie: Wenn es sich bei der betroffenen Strasse um eine Kantonsstrasse handelt, ist ein separates Gesuch an den Kanton St. Gallen zu stellen.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Tiefbauamt | 071 757 77 80 | bauamt@altstaetten.ch |