Die Schutzverordnung bezweckt die Erhaltung und Pflege von architektonisch, städtebaulich, kulturhistorisch, landschaftlich oder naturkundlich wertvollen Objekten und Gebieten der politischen Gemeinde Altstätten. Die Schutzverordnung regelt den Ortsbildschutz, Kulturobjektschutz, Landschaftsschutzgebiete, Aussichtspunkte und Aussichtslagen sowie Naturschutz. Wenn Sie Einblick in die aktuell gültige Liste der geschützten Objekte erhalten möchten, wenden Sie sich bitte an das Bauamt.

Informationen

Datum
11. Juni 1996
Herausgeber/-in
Stadtrat Altstätten

Dokumente

Name
R-02_Schutzverordnung-ohne_Inventarliste (PDF, 406.39 kB) Download 0 R-02_Schutzverordnung-ohne_Inventarliste

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