Willkommen auf der Website der Gemeinde Altstätten



Sprungnavigation

Von hier aus können Sie direkt zu folgenden Bereichen springen:
Startseite Alt+0 Navigation Alt+1 Inhalt Alt+2 Suche Alt+3 Inhaltsverzeichnis Alt+4 Seite drucken PDF von aktueller Seite erzeugen
Druck Version PDF


Unentgeltliche Prozessführung


Eine Prozesspartei darf nicht wegen ihrer Bedürftigkeit vom Recht ausgeschlossen werden, einen Anspruch gerichtlich beurteilen zu lassen. Dafür gibt es die Möglichkeit der unentgeltlichen Prozessführung. Sie wird im Zivilprozess und im Verwaltungsprozess je nach Bedarf in unterschiedlichem Umfang gewährt. Das Gesuch ist beim angerufenen Gericht einzureichen.

Weitere Informationen zur unentgeltlichen Prozessführung erteilt das Kreisgericht Rheintal.

Adresse: Kreisgericht Rheintal, Obergasse 27, 9450 Altstätten
Telefon: 071 757 83 10

zur Übersicht