Es ist die Aufgabe des Tierschutzes, Tiere vor Schmerzen, Leiden oder Schäden zu bewahren und dafür zu sorgen, dass ihren Bedürfnissen in bestmöglicher Weise Rechnung getragen wird.

Der kommunale Tierschutzbeauftragte unterstützt das Amt für Verbraucherschutz und Veterinärwesen bei der Aufsicht über den Vollzug der Bundesgesetzgebung betreffend Tierschutz. Er ist für die Überwachung der Tierhaltung zuständig. Sein Aufgabenbereich umfasst unter anderem Abklärungen und Nachkontrollen bezüglich Meldungen zu Verstössen gegen das Tierschutzgesetz. Der Tierschutzbeauftragte ist Ansprechperson für Klagen im Bereich Tierschutz und Weiterleitung der Meldungen an den kantonalen Veterinärdienst.